Buchhaltung für ein Restaurant. Wir buchen jeden Monat den Monatsumsatz Kasse an Ertrag. Es gibt aber Kunden, die mit der Karte bezahlen. Wir erhalten dann den Eingang von SIX auf die Bank. Natürlich minus Kommission. Wie buchen wir dann richtig? Bank an Ertrag ist ja falsch, wir hätten dann den Betrag zweimal im Ertrag verbucht.
KASSA an ERTRAG wäre in Ordnung sofern der gesamte Monatsumsatz CASH Umsatz wäre.
2 Probleme enstehen bei dieser Buchungweise:
der Kassensaldo ist nur per Ende Monat à jour. (Keine Möglichkeit einen Kassensturz im Laufe des Monats durchzuführen).
Der Kommissionsaufwand von SIX darf gemäss Eidg. Steuerverwaltung,NICHT als Entgeltsminderung (Umsatzminderung) gebucht werden. Er muss als KOMMISSIONSAUFWAND gebucht werden.
Mein Vorschlag wäre:
Täglich den Umsatz gemäss Registrierkasse buchen: KASSA an REGISTRIERKASSA (Erlöskonto)
Täglich den Kreditkartenumsatz gemäss KK-Terminal buchen: DEBITOR KK an KASSA. (*)
Bei Eingang der SIX-Zahlungen auf der Bank: BANK an DEBITOR KK. (der auf dem Bankkonto gutgeschriebene Betrag)
Bei Eingang der SIX-Zahlungen auf der Bank: KK-KOMMISSIONSAUFWAND an DEBITOR KK. (der gemäss SIX Abrechnung ausgewiesene Kommissionsaufwand). (**)
Per Ende Monat: Eventuell: Auflösung vom Registrierkassenumsatz auf die einzelnen Erlöskonti. (Küche / Wein / Bier / Spirituosen / Mineral / Tabak / Diverses): z.B. REGISTRIERKASSA an ERLÖS KÜCHE.
Mit dieser Buchungspraxis kann man täglich den CASH-Bestand überprüfen (in der Gastronomie entscheidend) und man weiss jeweils was noch an Kreditkartenzahlungen zu erwarten sind.
(*) Es ist sehr empfehlenswert dieses Total der Kreditkartentransaktionen in die Tagesabrechnung zu übernehmen und NICHT das von der Registrierkasse: Sollte ein Kellner einen Tisch “versehentlich” auf KREDITKARTEN abrechnen, kann er, unbemerkt, den entsprechenden als Bargeld erhaltene Betrag nicht abliefern. Der Restaurantbesitzer wird dies (eventuell) Ende Monat merken…
(**) Der Kreditkarten-Kommissionssatz kann reduziert werden, wenn der Gastronom z.B. auf eine MONATLICHE Abrechnung umstellt (an Stelle einer täglichen bzw. wöchentlichen). Weniger Buchungen / weniger Belege, allerdings muss die Liquidität der Firma dies auch erlauben…)
wir nutzen ein ähnliches System - Sumup - bei dem wir auch eine Gebühr zahlen pro EC bzw. Kreditkartenzahlung. Zählt dann hier die selbe Regel, dass es nicht als Ertragsminderung sondern als Kommissionsaufwand gebucht werden muss?
JA, genau so ist es.
Gemäss EStV: Vom Entgelt dürfen abgezogen werden: Rabatte, Skonti, Mängelrügen, Debitorenverluste; Umsatzboni, Rabattvergütungen, Rückvergütungen; Vergütungen infolge Rückgängigmachung der Leistung (z.B. infolge Vertragsmängel und dergleichen); Rücknahme von Umschliessungen.
_ _ Vom Entgelt dürfen nicht abgezogen werden: Kreditkartenkommissionen, Scheckgebühren und dergleichen, namentlich Diskonts, Wechselspesen, Gebühren für Anweisungen usw. Das steuerbare Entgelt ist brutto, d.h. vor Abzug dieser Kosten, zu verbuchen. Es empfiehlt sich, diese Kosten auf ein separates Aufwandkonto zu buchen. Erlittene Einbussen bei der Veräusserung von WIR-Geld gegen Währungsgeld oder bei der Verwendung von WIR-Geld zum Wareneinkauf oder zum Bezug einer Dienstleistung. Es empfiehlt sich, die Einbussen auf WIR-Geld auf ein separates Aufwandskonto zu buchen.