Abgeleitet von Art. 40 Abs. 1 Bst. a im MWSTG buche ich am Tag der Rechnungsstellung die Rechnung umgerechnet zum gültigen Monatsmittelkurs von der Fremdwährung in die Landeswährung ein. Soweit (hoffentlich) so gut.
Zahlungskonditionen:
30 Tage 2% Skonto
60 Tage netto
Nun zahlt der Kunde einen Monat später und zieht 2% Skonti ab.
Der Rechnungsbetrag mindert sich nun um die 2% in EUR. Welchen Kurs nehme ich nun aber korrekter Weise für die Buchhaltung in CHF? Den ursprünglichen Kurs, oder den bei Zahlung gültigen Kurs?
Was ist allenfalls mit dem Rest, also dem verbleibenden ursprünglichen Betrag?
genau, bei Rechnungsstellung wird der Monatsmittelkurs der jeweiligen Währung angewandt.
Bei der Zahlung ist der Monatsmittelkurs des Zahlungsmonats anzuwenden. Die entstandenen Differenzen werden über das Konto ‘Kursdifferenzen’ ausgebucht. Nachfolgend ein Beispiel:
Januar 2017: EUR 10’000
werden zu 1.0865 umgerechnet: CHF 10’865
Bezahlung erfolgt im Februar unter Abzug von 2% Skonto:
Februar 2017: EUR 9’800
Skonto: EUR 200
werden zu 1.0835 umgerechnet: CHF 10’618.30 Zahlungsbetrag
CHF 216.70 Skonto