Sofortabschreibung

Liebe Forum Mitglieder

Unsere GmbH hat die neue Firmen-Website in Deutschland erstellen lassen.
Totalwert EUR 4’000.00.

Die Idee ist, die Website sofort abzuschreiben.
Muss diese zuerst aktiviert werden und dann Ende Jahr auf CHF 1.00 abgeschrieben werden, oder würdet ihr es einfach im Aufwand verbuchen (als EDV-Aufwand).

Muss diese Webseite zwingend aktiviert werden?

Vielen Dank für Eure wertvollen Inputs!

Karin

In welchem Kt. ist Firma?

Hoi Michel

Wir sind im Kanton Luzern.

Danke dir!
Karin

Ich finde Homepage kann durchaus mehrjährig genutzt werden, oder?

Zum Studium, LU jP Steuerbuch

4.1 Sofortabschreibungen

Für laufend zu ersetzende, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter wie Mobiliar, Maschinen, Apparate, EDV und Fahrzeuge, wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eine Sofortabschreibung bis auf den Pro-memoria-Franken zugelassen.

Als nicht laufend zu ersetzende Wirtschaftsgüter gelten alle Anschaffungen mit einem Normalabschreibungssatz von weniger als 25% vom Restwert (vgl. Ziff. 2.1), was einer angenommenen Nutzungsdauer von mehr als 8 Jahren entspricht. Ferner können keine Sofortabschreibungen auf Objekten des finanziellen Anlagevermögens (z.B. Beteiligungen) sowie auf immateriellen Werten (z.B. Goodwill) vorgenommen werden.

Ich korrigiere mich… da ABS mit 40 % zugelassen, heisst das im Umkehrschluss eine Nutzungsdauer von 5 Jahren.

Also ist Sofortabs. nach vorgenannter Antwort möglich.

Hoi Michel

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Diese hat mir sehr geworfen.

Jetzt habe ich noch eine Basic Frage:

Bei der konkreten Verbuchung. Würdest du buchen:

Website / Kreditoren 4000 (per Rechnungsdatum)
Abschreibung Website / Website 3999 (per 31.12.2021)

Oder kann man direkt buchen:

Aufwand Internet / Kreditoren 4000 (per Rechnungsdatum)
(statt Aufwand Internet auch möglich Werbung/Marketing, oder Social Media etc.)

Hierfür wäre ich dir auch sehr dankbar!

Herzliche Grüsse

Karin

Ich würde Werbung Konto 6600 an Bank buchen.

Verstehe ich das richtig, dass im Kt. Luzern quasi alles was eine Lebensdauer kürzer als 8 Jahre hat sofort abgeschrieben werden kann?
Ich bin Fotograf. Ich habe kaum Material, welches eine längere Lebensdauer als 8 Jahre hat (Kameras, Computer, etc.)

Ist Ihre Gesellschaft im Kt LU?

Ist es eine juristische Person?

Ja, es handelt sich um eine GmbH im Kanton Luzern.
Liebe Grüsse und danke Dir

Also dann trifft meine kopierte Regelung auf Sie zu, wenn Sie auch für jedes AV individuell das anschauen müssen, Auto ist anders als Ihre Kamera und ICT Infrastruktur