Unsere GmbH hat die neue Firmen-Website in Deutschland erstellen lassen.
Totalwert EUR 4’000.00.
Die Idee ist, die Website sofort abzuschreiben.
Muss diese zuerst aktiviert werden und dann Ende Jahr auf CHF 1.00 abgeschrieben werden, oder würdet ihr es einfach im Aufwand verbuchen (als EDV-Aufwand).
Ich finde Homepage kann durchaus mehrjährig genutzt werden, oder?
Zum Studium, LU jP Steuerbuch
4.1 Sofortabschreibungen
Für laufend zu ersetzende, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter wie Mobiliar, Maschinen, Apparate, EDV und Fahrzeuge, wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eine Sofortabschreibung bis auf den Pro-memoria-Franken zugelassen.
Als nicht laufend zu ersetzende Wirtschaftsgüter gelten alle Anschaffungen mit einem Normalabschreibungssatz von weniger als 25% vom Restwert (vgl. Ziff. 2.1), was einer angenommenen Nutzungsdauer von mehr als 8 Jahren entspricht. Ferner können keine Sofortabschreibungen auf Objekten des finanziellen Anlagevermögens (z.B. Beteiligungen) sowie auf immateriellen Werten (z.B. Goodwill) vorgenommen werden.
Verstehe ich das richtig, dass im Kt. Luzern quasi alles was eine Lebensdauer kürzer als 8 Jahre hat sofort abgeschrieben werden kann?
Ich bin Fotograf. Ich habe kaum Material, welches eine längere Lebensdauer als 8 Jahre hat (Kameras, Computer, etc.)
Also dann trifft meine kopierte Regelung auf Sie zu, wenn Sie auch für jedes AV individuell das anschauen müssen, Auto ist anders als Ihre Kamera und ICT Infrastruktur