Voraussetzung dafür ist, dass das ausländische Unternehmen nicht der Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) unterstellt ist und dass diese nicht über den Zoll erhoben werden kann.
Ich bin mit dem Herr Keck einverstanden. Es handelt sich um eine Dienstleistung. In Ihrem Fall sind Sie als Dienstleistungsempfänger bezugssteuerpflichtig, falls ausländische Firma nicht im MWST eingetragen ist. Falls Sie MWST nach Saldomethode abrechnen, müssen Sie die Bezugssteuer mit dem normalen Satz 7.7% abrechnen obwohl Saldosteuersatz tiefer ist. Falls Sie effektive Abrechnungsmethode anwenden müssen Sie auch mit 7.7% abrechnen aber dürfen Sie wieder als Vorsteuer abziehen. Im zweiten Fall ist Nullsummenspiel ( für Sie entsteht keine Kosten).