Sonderabzug für Ehepaare im gleichen Beruf bzw. Betrieb

Hallo

Auf dem KMU Portal des SECO wird auf doppelverdienende Ehepartner eingegangen:

Dort steht dass man „privat einen Rabatt für Doppelverdiener in Abzug bringen“ kann, was wohl den Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten meint (im Kanton ZH max. 5900 CHF, Ziffer 17 der Steuererklärung, Bundessteuer 8100-13400 CHF).

Aber direkt im nächsten Satz steht dann: „Einige Kantone kennen darüber hinaus sogar noch einen Sonderabzug für Ehepaare im gleichen Beruf bzw. Betrieb.“

Also neben dem Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten noch darüber hinaus zusätzlich einen weiteren Abzug, wenn beide Ehepartner im gleichen Beruf / Betrieb arbeiten.

Was ist damit gemeint?

Vielen Dank! Ich habe dazu gesucht, aber nichts gefunden…

Viele Grüsse
Max

in welchem Kt?

es geht auch darum, welche Rechtsform

bei Einzelfirma gilt zBsp bez. Doppelverdiener

Der Abzug ist auch zulässig bei erheblicher Mitarbeit des einen Ehegatten im Beruf, Geschäft oder Gewerbe des anderen Ehegatten, sofern diese Mitarbeit vertraglich vorgesehen oder durch die Natur der Tätigkeit erforderlich ist. Als erheblich gilt die Mitarbeit, wenn einem Dritten hierfür ein Lohn in mindestens der Höhe des Abzuges bezahlt werden müsste. In diesem Fall wird jedem Ehegatten die Hälfte des gemeinsamen Erwerbseinkommens zugewiesen.

1 „Gefällt mir“

Hallo Michael

Vielen Dank für Deine Antwort.

Bei mir ist es Kanton Zürich.

Also wenn ich es richtig verstehe, ist es im Grunde genau der gleiche „Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten, d.h. Bundessteuer 8100-13400 CHF, im Kanton ZH max. 5900 CHF in Ziffer 17 der Steuererklärung)“. Nur falls einem der Ehepartner kein Gehalt ausbezahlt wird, dann würde bei erheblicher Mitarbeit im Betrieb des anderen Partners das Einkommen auf beide aufgeteilt und von dem Teil dann der Sonderabzug berechnet.

Es gibt aber nicht noch einen zusätzlichen Abzug neben diesem einen (in der Formulierung auf dem KMU Portal tönte es mit „darüber hinaus noch ein Abzug“ so, als gäbe es für Ehepaare zuerst den normalen Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten und dann darüber hinaus noch einen zweiten dazu, falls sie beide im gleichen Betrieb arbeiten… dem ist nicht so?

Vielen Dank.

Viele Grüsse

Max

ich kennen keinen zusätzlichen Abzug…

einzig kann natürlich so, bei erheblicher Mitarbeit

2x die Säule 3a, und zwar gross einbezahlt werden!

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank!

Viele Grüsse
Max

Ich glaube die Autoren wollten den Bundessteuerabzug schmackhaft machen denn dieser ist immerhin 8100 bis 13400…