Mein Markteintritt beginnt bald. Wir arbeiten mit Affiliate Partnern, bei welchen es sich um natürliche Personen handelt. Für jedes verkaufte Produkt erhalten sie eine Provision von 15% vom VP. Wenn ich mich nicht täusche, verbuche ich das dann unter 3803 (Verkaufsprovision an Dritte).
Nun meine eigentliche Frage: Muss ich für alle meine Partner, die natürliche Personen sind, die insgesamt 12.8% AHV/IV/EO/ALV zahlen?
Die Sozialleistungen bei Provisionen sind abzurechnen, ausser die Rechnungen erfolgen nicht von privaten Personen (AG, GmbH). Achtung-es sind auch Lohnausweise und Versicherungen nicht zu vergessen, ebenfalls müssen solche Provisionen meist bei der Haftpflicht separat angegeben werden
Vielen Dank für die Hilfe!
Welche Versicherungen meinst du denn? Und muss ich diese auch machen, wenn die Partner nicht „offiziell“ angestellt sind, sondern nur meine Produkte mit ihrem Rabattcode verkaufen?
Das gilt dann trotzdem als unselbständiges Arbeitsverhältnis.
Das haben wir bei uns auch, wir haben nicht angestellte Künstler, die quasi auf Provision arbeiten (also das Geschäft stellt ihnen kostenlos einen Arbeitsplatz zur Verfügung und macht alle Abrechnungen wie MWST etc., dafür geben sie einen Teil ihres Umsatzes dort ab).
Das funktioniert aber nur, weil unsere Künstler alle selbständig erwerbend sind. Das prüft die SVA auch sehr genau, wenn wir einen neuen Künstler ins Boot holen (wir verlangen vor Arbeitsbeginn eine offizielle Bestätigung von ihm, dass er selbständig gemeldet ist).
Das Steueramt wird andernfalls nämlich auf euch zukommen und prüfen wollen, ob es sich bei den ausbezahlten Provisionen um Lohn oder lohnähnliche Zahlungen handelt (was ja deinem Beispiel auch der Fall ist). Es wären dafür also durchaus Sozialbeiträge geschuldet.
Übersteigen die Provisionen bei einer Person die Eintrittsschwelle, kommen dann natürlich auch noch Pensionskassenbeiträge dazu. Und die obligatorische Unfallversicherung fehlt in deiner Rechnung auch noch.