Sozialbeiträge nicht bezahlt

Gibt es rechtliche Hinweise für Mandaten/Klienten, die keine Sozialbeiträge zahlen und die Löhne über die Kasse regeln im Sinne, der Buchhalter merkt das schon nicht… die Folgen können für alle Beteiligten grauenhaft sein…

Hoi Steven

Auf der SVA-Seite steht alles…

Gruess Hanspeter

Keine Soz. Beiträge und keine Lohnausweise ausstellen?

5 Jahre Verjährungsfrist.
Dh. Nachzahlungen und Bussen
Problem bei einem Unfall. Regress auf den Arbeitgeber von der Ersatzkasse. Zwar erhält der MA davon Versicherungsleistung aber der Arbgeber muss dann Rückzahlen. 5 Jahre.

Quellensteuern auch nicht bezahlt. Da würde es dramatischer.

Also nur etwas… es gibt immense Probleme… ich würde Mandat ablehnen oder Nachmelden!

Wenn der Arbeitnehmer mit den Lohnausweisen nachweisen kann, wieviel Beiträge der Arbeitgeber hätte zahlen müssen, dann muss die Ausgleichskasse diese Summen trotzdem dem Versicherten gutschreiben.
Das Geld wird sich die Ausgleichskasse dann beim fehlbaren Arbeitgeber holen. Da dies illegal ist, wird der Arbeitgeber zusätzlich mit Geldstrafen belegt.

Wenn der Arbeitnehmer seine Beiträge nicht nachweisen kann, sind diese quasi „verloren“. Daher sollte spätestens wenn der Arbeitnehmer keine Lohnabrechnungen erhält, dieser aktiv werden und diese einfordern.

Als Buchhalter würde ich da sicher aktiv werden bis hin zur Mandatsabgabe. Ein Buchhalter kann zwar nur mit Unterlagen arbeiten die er auch bekommt, wenn er aber weiss, dass etwas nicht mit rechten Dingen zu geht, würde ich mir Sorgen über eine Mithaftung machen wenn du weitermachst aber nicht aktiv wirst.