Sozialversicherungsabgaben abzugsfähig bei Mitarbeiter im Ausland

Guten Tag zusammen

In Jahr 2018 hatte ich über meine Einzelfirma einen Mitarbeiter beschäftigt, welcher zu 100% aus dem Homeoffice aus Deutschland gearbeitet hat.

Es wurde mit allen Stellen in der Schweiz abgeklärt, dass der Mitarbeiter zu 100% in Deutschland steuerpflichtig und Sozialversicherungsabgaben pflichtig ist.

=> Somit haben wir alle Abgaben mit den Deutschen Behörden / Stellen abgerechnet.

Nun ist es so, dass wir in 2 Wochen eine Buchprüfung der Schweizer Steuerbehörde haben und der verantwortliche Sachbearbeiter bereits angdeutet hat, dass dies ein ein Punkt ist der genauer beleuchtet werden muss bzw. seine Aussage ist:

Die in Deutschland abgerechneten Sozailabgaben stellen für die Schweizer Einzelfirma keinen Betriebsaufwand da und mindern nicht den Gewinn.

Um es dem Mitarbeiter einfacher zu machen, haben wir in Rücksprache mit einem Deutschen Steuerberater (welcher die Abrechnung gemacht hat) mit der Deutschen Behörde die Arbeitgeber & Arbeitnehmerbeiträge direkt abgerechnet.

Mein aktueller Schweizer Treuhänder war von der Aussage der Schweizer Steuerbehörde überrascht. Er hatte es über Sozialversicherungsabgaben gebucht (wenn ich mich richtig erinnere).

Auch der Deutsche Steuerberater sagte nun auf Nachfrage, dass er soetwas noch nie gehört hat.

Hat jemand von euch einen Tipp / Erfahrung in diesem Bereich?

Freundliche Grüsse
Martin

Wirklich keiner einen Tipp?

Hallo Martin

Leider kann ich den Sachverhalt nicht aus eigener Erfahrung abrufen. Und das Thema Sozialversicherung im grenzüberschreitenden Verkehr ist ja nicht wirklich einfach. Aber vielleicht hilft dieser Grundsatz aus dem CH-Steuergesetz Art 27 DBG: Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen.

Sind es Kosten? Ja, aus meiner Sicht sind das ganz klar Personalkosten. Sind sie geschäftlich bedingt? Ja, auf jeden Fall! Ist es eine selbständige Tätigkeit? Klares Ja! Somit m.M. kein Grund, diese Kosten nicht zum Abzug zuzulassen. Aber eben: Bei 100% Homeoffice im Ausland ist dann doch nicht alles so einfach.

Dass das Steueramt den Sachverhalt genau ansehen wird, ist deshalb klar. Es soll von steuerlicher Seite schon Bestrebungen gegeben haben, aus einem 100% HomeOffice eine steuerpflichtige Betriebsstätte zu machen. Sind aber nur Gerüchte. Die Begründung, nach der die Abzüge per se nicht abzugsfähig sein sollten, würde mich jedenfalls sehr stark interessieren. Bitte halte uns doch auf dem Laufenden!

Viel Glück!

Gruss Bruno