Spende (resp. Gebühren) richtig verbuchen

Wir haben einen kleinen Verein gegründet.

Eine kleine buchhalterische Frage:
Wenn wir eine Spende verbuchen, wo ein Dienstleister (z.B. Paypal) eine Gebühr in Abzug bringt… wie wird das korrekt verbucht?

Beispiel:
Spende über CHF 5, Paypal behält 0.30 an Gebühren ein, und überweist 4.70 auf unser Konto.

Kann ich direkt die 4.70 verbuchen (Bank an Spenden), und die 0.30 quasi ignorieren?
Oder muss ich das anders buchen?

Hallo superguddy
Willkommen im Forum

Es gibt zwei möglichkeiten, das Resultat ist dabei - aus steuerlicher sicht - nicht das selbe - aus Buchhalterischer Sicht schon.

Konten sind dann entsprechend anzupassen:
Methode 1:
Buchung des Bruttoertrages mit Spesen und dann Spesen ausbuchen.
z.B.
Durchlaufkonto Spenden / Ertrag Spenden 5.00
Bank / Durchlaufkonto Spenden 4.70
Gebühren / Durchlaufkonto Spenden 0.30

Methode 2
(Wie du vorgeschlagen)
Bank / Ertrag Spenden 4.70

Der Unterschied liegt darin das die erhaltenen Spenden dem Gewinn abgezogen werden können, je nach Kanton ist die Berechnung leicht anders. Somit sind bei der ersten Methode sowohl die Spenden wie auch die Gebühren abzugsfähig.

Vielen Dank.
Muss ich das Durchlaufkonto nutzen? Oder geht auch einfach:

Bank / Spenden 5.00
Gebühren / Bank 0.30 ?

Es ist keine Pflicht es über ein Durchlaufkonto zu machen.
Je nach Buchhaltungsprogramm kann auch
/ Spenden 5.00
Bank / 4.70
Gebühren / 0.30
gebucht werden. Ich persönlich finde es nicht hübsch den Nettobetrag bei der Kontrolle suchen zu müssen. Schau dann aber das du dann die Selbe Buchungsnummer für die beiden Buchungen verwendest (falls möglich)

Es kommt dann auch noch darauf an, ob da MWST drauf ist. Dann nämlich - wenn Du MWST-pflichtig bist - musst Du die USt ab dem Bruttobetrag berechnen und erst nachher die Spesen rausnehmen.

Gruess Hanspeter

Nur zur klarifikatrion

Es ist ein Verein,

  • die wahrscheinlichkeit das es je MWST-Pflichtig wird ist gering
  • Spenden - sofern vorgesehen, und diese ohne aktive Gegenleistung ist, d.h. keine Werbeleistung z.B. - fallen sowieso nicht unter die MWST-Substrat
  • Grundsätzlich jedoch für alle anderen Geschäftsfällen richtig, jedoch auf die konkrete Fragestellung wahrscheinlich nicht anwendbar.