Spesen, kann jemand bitte helfen?

Das Spesenreglement kann in Kant. SO nicht zur Genehmigung gegeben werden, da diese Möglichkeit erst ab 10 Angestellten besteht.

Kann ich einfach 4% als Pauschale vom Bruttolohn abziehen? Die Geschäftsführerin hat die Belege nicht gesammelt, jedoch wesentliche Ausgaben für auswärtige Geschäftsreisen für Auftragserledigung gehabt. Sie ist auch Inhaberin der GmbH.

Welche Variante ist da geschickt? Ab Mitte Jahr hat sie das Auto der GmbH verkauft, damit sie mindestens Autokosten über Firma finanziert. Es bleiben Kosten für die Verpflegung.

Was ist da geschickte Lösung? Ich muss ihr Lohnausweis und Lohnabrechnung fürs Jahr 2019 erstellen. VIELEN DANK.

Hallo @Lana

Dem Steueramt im Kt. SO - und wohl auch in allen anderen Kantonen - ist bei Pauschalspesen die Angemessenheit wichtig. D.h., dass die Pauschalspesen in einem tragbaren Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten stehen. Deshalb werden im Kt. SO i.d.R. Pauschalspesen von bis zu 5% des Bruttolohnes oder max CHF 6’000 akzeptiert. Bei höheren Pauschalspesen muss der/ die Steuerpflichtige aufzeigen können, wieso diese gerechtfertigt sind.

Beachte, dass du/ ihr das Auto - sofern die Inhaberin dies auch im privaten Rahmen nutzt - bzgl. Privatanteil ebenfalls korrekt abwickelt (weitere Infos dazu z.B. hier).

Lieber Gruss,
Nicolas