Liebe Community
Bin ich da richtig gestrickt, dass wenn ein Arbeitnehmer das Geschäftsauto tankt und das mit privaten Mittel zahlt (geschäftliche Tankkarte vergessen), dies nicht als effektive Spesen gilt?
Danke für die Inputs.
Liebe Community
Bin ich da richtig gestrickt, dass wenn ein Arbeitnehmer das Geschäftsauto tankt und das mit privaten Mittel zahlt (geschäftliche Tankkarte vergessen), dies nicht als effektive Spesen gilt?
Danke für die Inputs.
bitte um Spezifikation
Auto nur für Geschäftliche Tätigkeiten genutzt? Oder auch Privatnutzung des Geschäftsauto?
Geht es um den Eintrag im Lohnausweis/Lohnabrechnung oder die Verbuchung in der Buchhaltung oder um die Rückerstattung allgemein?
Hat das Unternehmen eine Kasse/Barbestand?
Danke für Deine Antwort @AndreasZ_SB.
Ich verstehe, welche andere Option steht dabei zur Verfügung? Ich kenne mich bei Bexio zu wenig aus.
Die Lohnart „effektive Spesen“ oder „Übrige effektive Spesen“ sind welche die am besten passen. Mir geht es darum, ob solche „Privat bezahlte Geschäftsauslagen“ auch auf den Lohnausweis unter Spesen geführt werden müssen? Der Mitarbeiter hat es eigentlich nur Vorausbezahlt und wird dann über den Lohn wieder ausgeglichen.
Gute Frage, da bin ich mir schlussendlich jeweils auch nicht zu 100% sicher, ob das wirklich gemacht werden muss. Mich würden also weitere kompetente Meinungen interessieren
Meine Einschätzung:
Grundlage: Art. 327 OR. Der „springende“ Punkt ist nicht, ob vereinbart, vorgeschossen, pauschal, durchlauf oder was auch immer.Die Auslage muss schlussendlich im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes stehen. Wenn dies der Fall ist, sprechen wir stets von Spesen.
Ist hier ja der Fall. Natürlich ist es betrieblich nicht so vorgesehen und der Situation geschuldet, dass der MA einen Vorschuss macht. Nichts desto trotz ist es nicht bloss ein Durchlauf, sondern als Spesen via Lohn/LA abzurechnen. Der AG hat in dem Moment, wo der AN Geschäftauto auf private Kosten betankt, quasi automatisch den AN nicht mit den zum Beruf auszuübenden notwendigen Sachen ausgestattet.
Danke für Deine Einschätzung @Mathias_CB
„Nicht mit den zum Beruf auszuübenden notwendigen Sachen ausgestattet“ stimmt in dem Fall eben auch nicht. Der Mitarbeiter hat die Tankkarte im Geschäft liegen gelassen.
Was die Beurteilung nicht einfacher macht
Hoi Sevi,
Liebe Mitleser,
Der Grundsatz zuerst: Spesen sind Auslagenersatz für geschäftsmässig begründete Auslagen (Die Steuerverwaltung erweitert den Begriff noch etwas, aber das lasse ich hier weg…). Oder anders formuliert: Werden geschäftsmässig begründete Ausgaben nicht von geschäftlichen Mitteln bezahlt (i.d.R. durch private Mittel eines Mitarbeiters), nennen wir die Rückzahlung dieser Auslagen Spesen.
Auf dem Lohnausweis sollten die Spesen in der Regel ausgewiesen sein. Es gibt hier eine Ausnahme bei der Anwendung bestimmter Limiten. Alle Infos dazu findet man in der Wegleitung zum Lohnausweis (siehe: Lohnausweis/Rentenbescheinigung). Diese gehört zum Standardwerk.
Nun zu deinem Fall:
Die Lohnarten wurden im Payroll entweder umbenannt oder Du hast diese unpräzis genannt. Diese entsprechen dem Lohnausweis. Siehe:
Somit ist also „Effektive Spesen - Übrige“ das richtige für dich
Markiert die Antwort gerne mit einem „Herz“ - Merci
Häbet ä guete Abe.
Beste Grüsse
Stefan
Hoi @StefanB
Auch Dir besten Dank für Deinen Input! Ihr habt mir geholfen
Einen erfolgreichen Tag wünsche ich.