Kann eine ausgebildete Tänzerin, die in einem Tanzstudio unterrichtet, Kosten für Pilates, Osteopathie oder Fitnessabo in der St’E zum Abzug bringen? Es bestehen keine ärztliche Verordnungen dazu, und diese Posten gelten normalerweise als „nicht abziehbare Lebenshaltungskosten“. Aber im Falle einer Berufstänzerin könnten eventuell Begründungen wie berufsnotwendige Ausgaben zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und wahrscheinlich bei Pilates auch zur Weiterbildung geltend gemacht werden.
Wer hat dazu eine Antwort oder Erfahrungen gemacht?
Vielen herzlichen Dank
haensel
Ich glaube nicht, dass der Steuerkommissar dies zulässt. In diesem Fall wäre eine Pauschale von 4% i.O. oder ewtl. einen Tanzkurs an einer anerkannten Tanzschule kann ich mir auch vorstellen. Sowie einen Fremdsprachenkurs kann ich mir borstellen. Aber nicht angeordnete Pilates, Osteopathie oder Fitnessabo… Keine Chance…
Einfach mal in der BuHa als Aufwand abziehen. Wenn es denen dann nicht passt, melden Sie sich garantiert.
Ich mach auch Personal Training im Bereich SUP und Biken. Habe mein Board und das Bike als Aufwand aktiviert, buche als Aufwand Yin-Yoga und alles was mit den Sportarten zu tun hat.
Das mache ich schon längere Zeit und bisher hat keiner reklamiert. Vielleicht habe ich einfach Glück gehabt.
Ich würde also alles, was mit Tanzen zu tun hat abziehen. Ostopathie ist da grenzwertig, das kann Sie ja unter selbstbezahlten Krankheitskosten abziehen.
Pilates hingegen hat einen Bezug zum Tanzen - sie muss ja gelenkig bleiben.
Fitnessabo ist wieder grenzwertig, sie kann es ja mal unter „Übriger Personalaufwand“ verbuchen.
Sollte sie keine gescheite und saubere Buchhaltung haben, wird halt genauer hingeschaut, als wenn schon die BuHa ordentlich daher kommt.
Vielen Dank für deine Antwort, die sehr hilfreich ist, beruhigt und zur Anwendung gelangen wird. In Diskussionen hatten wir dieses Vorgehen auch erörtert, aber … Unsicherheit und Hemmungen haben uns bisher davon abgehalten.
Freundliche Grüsse
Haensel