Steuerausscheidung zwei Kantone

Von meinem Wohnort, wo ich steuerpflichtig bin habe ich eine Veranlagungsverfügung welche bereits rechtskräftig ist.

Da ich eine Immobilie an einem anderen Ort besitze habe ich von diesem Ort die Steuerausscheidung erhalten.

Jetzt weicht das steuerbare Einkommen von meinem Wohnort deutlich von dem Ort der Liegenschaft ab. Das wundert mich doch sehr, sollte die Steuerausscheidung nicht auf den Werten des steuerlichen Wohnsitzes basieren?

Im Prinzip reden die Kantone meist nicht mit einander und wursteln so nebenbei.
Was sein kann: Steuerliche Bewertung Liegenschaften unterscheiden sich teilweise, weil sie andere Berechnungsgrundlagen anwenden.
In einem aktuellen Fall denn ich bearbeite musste ich in beiden Kantonen eine Einsprache machen weil es massive Abweichungen gab.

Ruf dort an (oder verlange ein Rückruf) um die Fragen zu klären.

nehmen wir an Sie haben folgende steuerbare Einkommen nach Ausscheidung nach Lage der Aktiven

Zug Immobilie 0.4 Mio Nettovermögen, Zins mal weggelassen…bei 20’000 Nettomietwert

Vallis Wohnort, 0,1 Mio Vermögen, Einkommen 80’000 nach Abzügen VS

ZG will 80 % → steuerbar 80’000 zum Tarif 100’000
VS will 20 % → steuerbar 20’000 zum Tarif 100’000

Das weniger lustige ist, dass jeder Kt andere Vermögenswerte hat und verschiedene Abzüge, deshalb ist es komplex