Die das Jahr durch bezahlten MwSt., kann diese in der (privaten) Steuererklärung irgendwie abgezogen werden oder fliesst das nur in die ER ein, womit der Gewinn und somit auch der steuerbare Ertrag kleiner wird?
Ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken
Danke für deine ANtwort @michel.keck. Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube meine Frage war doch nicht so klar gestellt, darum versuche ich es nochmals
Mit der Einzelfirma zahle ich ja schon die MwSt… Da die Umsätze mehrheitlich aus Dienstleistungen bestehen kann nur sehr wenig Vorsteuer geltend gemacht werden.
Ein rein hypothetisches Beispiel um meine Frage zu verdeutlichen:
Sagen wir ich mache 107.7 Brutto-Umsatz und kann keine Vorsteuer geltend machen somit bezahlte ich ja schon 7.7 Steuern in Form der MwSt. Diese kann ich dem Ergebnis wohl abziehen, muss aber die 100 dann nochmals komplett als Einkommen versteuern (Annahme wir haben keine Aufwände).
Ist das korrekt oder kann man die MwSt in irgendeiner Form dem geschuldeten Steuerbetrag abziehen (analog Verrechnungssteuer bei der Bank)?
Die MWST ist kein Ertrag oder Aufwand, diese musst du einfach für den Kunden, der deine Dienstleistung bezogen und die MwSt bezahlt hat an das Steueramt deklarieren und abliefern. Bei Einzelunternehmen ist dein Einkommen die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, also der Gewinn, dieser ist dann zu versteuern.
Danke @buchhalter0701 das ist mir schon klar. Aber faktisch ist es doch so das nach dem Motto „den letzten beissen die Hunde“ (in diesem Beispiel den ersten), eine Einzelfirma welche hauptsächlich Dienstleistungen erbring, zu der normalen Einkommenssteuer eine weitere Steuer in Form der MwSt bezahlt - oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch?
Deine Einzelfirma ist MWST pflichtig, das heisst deine Kunden zahlen die MWST und du musst diese an das Steueramt deklarieren und bezahlen, abzüglich noch der Vorsteuer falls du irgendwelche hast. Die MWST stellt keinen Aufwand für deine Einzelfirma dar. Eine Einzelfirma ist nicht Steuerpflichtig, da es keine Juristische Person ist. Alles was deine Einzelfirma betrifft versteuerst du in deiner Privaten Steuererklärung.
ok, danke für den Link! Schaue mir diesen sehr gerne an.
War nur so ein Gedanke von mir - Steuern bezahlen wir ja alle schon genug und ich möchte dem Staat nicht noch mehr in den Rachen werfen als zwingend nötig…
In der Schweiz sind wir noch recht gut aufgehoben Steuertechnisch :), in den meisten anderen Ländern in der Europa gibt man gut die hälfte des Einkommens ab an die Steuerverwaltung.
Kann ich auch so empfehlen, mit der Saldosteuersatz Methode kommst du auf jeden Fall Finanziell besser davon, wenn du fast keine Vorsteuer hast, und auch Administrativ weniger Aufwand, da du nichts mit der Vorsteuer zu tun hast und musst auch nur 2 mal im Jahr die MWST Abrechnung einreichen anstatt 4 Mal.