Steuererklärung Einzelfirma Ruhend

Hallo Andreas

Um zu Deiner Ursprungsfrage zurückzukommen: Ja, das Steueramt kann so entscheiden. Und wenn es bei den „Ausserordentlichen“ - wie bei Selbständigen leider sehr oft üblich - um nicht abgegrenzte AHV-Beiträge geht, sind Deine Karten gleich doppelt schlecht, dass entsprechender Aufwand nachträglich noch geltend gemacht werden kann. Da wäre dann eher Dein Buchhalter von damals gefragt…

Es gibt ein Dossier Besteuerung bei selbständiger Erwerbstätigkeit. Da stehen in der Einleitung auch ein paar Worte zur Einzelfirma. Kurz: Du füllst die Steuererklärung für DICH, d.h. eine natürliche Person aus, nicht für eine Einzelfirma. Die Unterlagen zur Einzelfirma reichst Du nur dazu ein, um Dein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu dokumentieren.

Eine ruhende Einzelfirma für Steuerzwecke gibt es nicht, auch wenn sie im HR eingetragen bleibt. Wenn weder Umsatz noch Arbeitseinsatz geplant ist, ist das keine selbständige Erwerbstätigkeit sondern Hobby oder Liebhaberei. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht geschäftsmässig begründet und werden steuerlich nicht zum Abzug zugelassen (Art 27 DBG).

Hier noch ein Ausschnitt aus o.g. Dossier zur Illustration:

Die selbständige muss von der unselbständigen Erwerbstätigkeit (Arbeitnehmer), der Ausübung eines Hobbys oder der Verwaltung des Privatvermögens unterschieden werden. Zu dieser Abgrenzung existiert eine langjährige Rechtsprechung.

Die Tätigkeit des selbständig erwerbenden Steuerpflichtigen umfasst demnach:

  • Einsatz von Kapital und Arbeit;
  • frei gewählte Organisation;
  • auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko;
  • Gewinnabsicht;
  • Dauerhaftigkeit;
  • Planmässigkeit;
  • Sichtbarkeit nach aussen (Marktpräsenz).

Die ersten drei Kriterien ermöglichen die Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit. Die restlichen gestatten eine Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit gegenüber der Liebhaberei (Hobby) oder einzelnen nicht steuerbaren Handlungen.

Das ist allerdings nur meine Meinung. Bin gespannt, was bei Deiner Einsprache rauskommt.

Sowieso viel Glück und alles Gute!

Gruss Bruno