Ich mache die Buchhaltung der Einzelfirma meines Mannes. Die Einzelfirma wird als Nebenberuf beim Steuererklärung ausgefühlt. Komme aber nicht klar mit manchen Abschüssen.
Am 15.12.2021 beweist die Einzelfirma einen Gewinn von 43253.00 CHF Diesen Gewinn habe ich beim Ausgleichkasse angepasst und habe eine Differenzrechnung von 2
964,00 CHF noch zu zahlen lassen (Laut Ihre Rechnungen von der Gewinn von 43253.00 wird eine Beitragspflichtige Einkommen von 46
700.00 CHF gekommen und über diese Summe die Beträge berechnet, und mir wurde eine gesamt Beitrag von 4`468,00 CHF. Es ist aber im Laufe des Jahres einen Betrag schon bezahlt und die Differenz habe ich sofort im Dezember bezahlt)
Am 20.12.2021 wird die neue gekommen Rechnung vom 2964,00CHF vom Geschäft-Bank bezahlt und damit auch einen neuen und verminderten Reingewinn am 31.12.2021, von 40
307 CHF gebracht.
Die Fragen:
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Ist es korrekt den Gewinn am 20.Dezember zu den Ausgleichkassen zu deklarieren? Und die Differenz Beiträge innerhalb vom 2021 zu zahlen?
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Nun habe ich am Abschluss eine neue Summe beim Reingewinn? Ist das richtig?
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Welchen Reingewinn sollte man beim Steuererklärung, in dem Fall, geltend machen? Und was ist die Bruttoeinkommen in dem Fall.
Ich bedanke mich wenn jemand in diese Situation unterstützt.
Juliana