Steuererklärung

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage in Sachen Steuererklärung natürl. Personen.

Wenn jemand im Ausland lebt und auch dort arbeitet und in der Schweiz wegen der Liegenschaft ordentlich versteuert wird muss er sein Lohneinkommen aus dem Ausland in der Steuererklärung deklarieren oder nur die Angaben von der Liegenschaft in CH wie Mieteinnahmen etc.?

Danke für eure Antworten und Hilfe

Saskia

Ja, zwecks bestimmung des satzbestimmenden Einkommen

Also Person wohnt nicht in CH, hat Grundstück in CH

Nur Mietzinseinnahmen, ev abzüglich Hypzinse, und Unterhaltsabzug effektiv oder 10 oder 20 % je nach alter.

= Wirtschaftliche Steuerpflicht.

beide obenstehende Antworten können richtig oder falsch sein. Es hat extrem unterschiedliche Lösungen je nach Kanton, teilweise für ausländische Liegenschaftsbesitzer sogar noch Sonderlösungen. Es gibt Kantone, da muss man nur den Eigenmietwert und Steuerwert der Liegenschaft angeben, dann wird zum steuerlichen Maximalsatz abgerechnet und gut ist. Es gibt Kantone, da muss zur Satzbestimmung alles angegeben werden und wiederum zum Beispiel Bern, hat ein Merkblatt, was und welche Formulare ausgefüllt werden müssen. Hilfreich wäre da zu wissen, in welchem Kanton der ausländische Staatsbürger eine Liegenschaft hat und ob er zur Satzbestimmung noch in anderen Kantonen eine Liegenschaft hat

DBG gilt für die ganze Schweiz