Steuerliche Zulässigkeit von Rückstellungen

Hallo zusammen
Mich interessiert wie ihr die Rückstellungenmöglichkeiten beim Abschluss ausschöpft. Gemäss OR ist so einiges möglich, steuerlich dagegen,so wie ich die einzelne Steuergesetze anschaue, nicht (z.B. Thurgau).
Hat jemand von euch z.B. eine Rückstellung zur Sicherung des dauernden Gedeihnes des Unternehmens verbucht und wurde es vom Steueramt akzeptiert? Mich interessieren die willkürliche Rückstellungen, wenn per Ende Jahr kein Risiko besteht. Meiner Meinung nach, macht es kein Sinn eine Handels- und eine Steuerbilanz zu erstellen. Ich bin auf eure Anregungen und Tipps gespannt, merci.

Jana

hallo Jana

Das Steuergesetz lässt einiges zu.
Es sind Möglichkeiten von Garantierückstellungen vorhanden (%-Sätze von Umsatz)
Weiter sind auch bei Liegenschaften kantonale Rückstellungen für Grossreparaturen möglich (% vom Buchwert oder Gebäudeversicherungswert).

So kann mit solchen Rückstellung das langfristige Gedeihen der Firma sichergestellt werden.
Passt das so?
Gruss
Arthur