Steuern Rückstellung/Abgrenzung beim Jahresabschluss

Hallo Buchhaltungsprofis :raised_hand_with_fingers_splayed:

Bin gerade am Jahresabschluss meiner GmbH fürs 2021. Bis auf die Steuerrechnung hab ich alles beisammen. Um den Abschluss im Bexio machen zu können habe ich mich des Online-Kalkulators des Steueramtes bedient. Den Betrag weiss ich somit. Ich möchte nun den entsprechenden Betrag im vergangenen Geschäftsjahr abgrenzen bzw. eine Rückstellung machen, weil ja die folgende Rechnung noch ins alte GJ gehört. Hier im Forum hab ich von folgenden Vorgehen gelesen:

Variante 1
2021 - Abgrenzung: Steueraufwand (8900) / Steuerrückstellungen (2208)
oder Variante 2
2021 - Abgrenzung: Steueraufwand (8900) / Abgrenzung für Steuern (2230)

Wobei im Bexio-Kontenplan Kto. 2208 nicht „Steuerrückstellungen“ sondern „Direkte Steuern“ heisst und unter „Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten“ gelistet ist. Und das das Kto. 2230 heisst nicht „Abgrenzung für Steuern“ sondern „Kurzfristige Rückstellungen“ und ist unter „passive Rechnungsabgrenzungen und kurzfristige Rückstellungen“ gelistet.

Danach
2022 - Rechnung: Steuerrückstellungen (2208) / Verbindlichkeiten LL (2000)
2022 - Auflösung/Bez.: Verbindlichkeit LL (2000) / Bank (1020)

Evt. Differenz dann über a.o./periodenfremde Steuern (8901) ausgleichen oder ausserordentlichen Aufwand verbuchen oder Restabgrenzung (8900 an 2208 oder 2230).

Wenn mir jemand kurz auf die Sprünge helfen könnte, wäre ich euch sehr verbunden.

Wünsche gute Geschäfte im 2022 :cowboy_hat_face: