Hallo Zusammen
ich möchte mal eine Frage in die Runde werfen:
Das Steueramt stellt fest, dass in einem Betrieb Umsaätze (Bar) entnommen wurde und diese nicht erfolgswirksam verbucht wurden. Die Person die diese Entwendungen getätig hat, hat dies auch zugegeben. Nun hat das Steueramt die Aufrechnung jedoch steuerwirksam auf die Unternehmung getätig und gleichzeitg die Entnahme als geltwertende Leistung an den Gesellschafter übertragen.
Wie sieht Ihr folgendes:
- steuerrechtliche Aufrechnung verbuchen ?
- geldwertende Leistung - ohne GV beschluss (Geld wäre ja erfolgswirksamer Gewinn) - resp. hätte hier die Entnahme nur steuerrechtlich vom Steueramt nur vorgenommen werden dürfen, da ja nicht bekannt war wer die Einnahmen veruntreute.
- Wie wirk sich dies auf die Bilanz aus - buchungen?
Danke für eure Meinungen.