Bei Arbeitnehmern im Stundenlohn darf man den Ferienlohn nur ausnahmsweise gemeinsam mit dem Lohn in Geld ausbezahlen, rechtlich empfehlenswert ist es, den Ferienlohn nur bei tatsächlich bezogenen Ferien auszuzahlen. Dafür zahlt man den Ferienlohnanteil nicht fortlaufend aus, sondern behält ihn bis zum Bezug von Ferien zurück.
ist die Lohnbuchhaltung von RMA dafür eingerichtet?