STWEG allfälliger Gewinn/Verlust

Hallo zusammen. Ich mache die Buchhaltung für eine STWEG. Bisher wurde ein allfälliger Gewinn/Verlust im Folgejahr mit der Nebenkostenanzahlung verrechnet, also zurückbezahlt bzw. eingefordert. Kann das so gemacht werden oder sollten in der Bilanz Konti für jeden Eigentümer erstellt werden?

Das muss sogar so gemacht werden. Eine STWEG muss Gewinne/Verluste ausgleichen und darf kein Kapital anhäufen.