SVA-Beiträge Selbstständig erwerbend

Hallo zusammen

Derzeit erstelle ich gerade den ersten Jahresabschluss meiner Einzelfirma und bin damit auch das erste Mal als selbstständig Erwerbender SVA-Beitragspflichtig.

Ich habe gelernt und hier auch schon gelesen, dass die SVA-Beiträge Ende Jahr provisorisch berechnet in die Buchhaltung kommen, da die definitive Abrechnung erst im nächsten Geschäftsjahr jeweils kommt. So weit so verständlich.

Daher mache ich es z.B. so:

  • SVA-Akontorechnungen (Kreditor SVA / Bank)
  • SVA-Endabrechnung (Kreditor SVA / Bank wenn Nachzahlung, oder umgekehrt wenn Guthaben)
  • Berechnung der SVA-Beiträge per 31.12.2022 (Sozialversicherungen Inhaber / Kreditor SVA)

Soweit müsste sich das also ungefähr ausgleichen.

Die Frage ist nun aber:
Ich bebuche bei den Rechnungen absichtlich nur den Kreditor SVA, damit das entsprechende Aufwandskonto leer ist. Dies deshalb, damit der ermittelte Jahresgewinn für die Berechnung der Beiträge möglichst akurat ist.

Da die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls Aufwand sind, ist der Jahresgewinn in der Steuererklärung somit tiefer, als der Jahresgewinn bei der SVA für die Beitragsberechnung (Jahresgewinn ohne Beiträge minus Beiträge gleich Jahresgewinn Steuern).
Ist das so richtig? Also die Beiträge sozusagen vom „Bruttogewinn“ (Nettogewinn, aber ohne Beiträge abgezogen) zu berechnen? Bei Angestellten werden die Beiträge ja auch vom Bruttolohn aus berechnet, daher müsste es ja so sein.

Bin nur gerade leicht unsicher, da bei den anderen Selbstständigen der deklarierte Jahresgewinn bei den Steuern und bei der SVA gleich war. Bei mir gibt es aufgrund der Beiträge zwei verschiedene Zahlen.

Vielen Dank für eure Aufklärung =)

Richtig, AHV wird vom Steuergewinn + den AHV Beiträgen belastet

Gewinn für Steuern zBsp 53’000
Berechnung für AHV 58’000 ( 53 + 5 als SozV Aufw)

Darin sind zBsp 2 Akontorechnung, die bezahlt worden sind von 2’000 beinhaltet und

noch 3’000.- als PRA (SozVers Aufw. an PRA)

Idealerweise studieren Sie dann die erste Schlussrechnung die dann später kommt, dann lüftet sich der Schleider denn es hat dann noch ein paar Details die dazukommen…

1 „Gefällt mir“

Hallo Herr Keck

Danke für die Antwort.

Ich gehe davon aus, dass Sie bei der Schlussrechnung auf die Verwaltungskosten und (falls anfallend) Verzugszinsen ansprechen?

Ich mache das immer so, dass ich gegen Ende November mal sehe, was da so an Gewinn oder Verlust realistisch ist (kann ich ja hochrechnen für den Dezember).

Mit dieser errechneten Zahl verlange ich bei der SVA eine Differenzrechnung (natürlich nur dann, wenn der ürsprüpngliche Ausgangsbetrag für das Akonto ein paar Tausender daneben liegt).

Somit vermeider ich Verzugszinsen (es geht ja immer etwa 2 Jahre bis zur Schlussabrechnung, weil sich die SVA auf die Abrechnung der direkten Bundessteuer stützt).

Zudem zahlt die SVA auch wesentlich zuviel bezahlte Beiträge zurück, was gerade in der Zeit der staatlich verordneten Grippewelle äusserst hilfreich war.

Und ja - die SVA arbeitet speditiv, die Buchungen finden noch im Dezember statt und ich erspare mir das Erstellen und Auflösen von Transitorischen Buchungen (Abgrenzungen).

Das ist meine Lösung mit minimalstem Aufwand und funktioniert seit zig Jahren.

Gruess Hanspeter
www.meisterbuchhalter.ch

und der Berechnung vom EK

Ah okay, danke Ihnen für die Info. =)

Hallo Hanspeter

Da hast du Recht, für eine staatliche Institution arbeitet die SVA tatsächlich sehr schnell. Sehe ich auch im AHVeasy. Verändere ich die Berechnungsgrundlage des geschätzten Jahreseinkommens, schickt die SVA meistens innert 2-3 Werktagen schon die aktualisierte Rechnung.

Danke auch dir für diese Info =)