SVA Verzugszinsen brauche Tips

Hallo Zusammen
Hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen. Bin ein wenig am verzweifeln, vielleicht wirkt die Frage jetzt unkompetent. Ich bin seit Jahren selbständig - Einzelfirma mit MWST Abrechnung. Früher hatte ich die ganze Buchhaltung einem Treuhändler gegeben und der hat sich um alles gekümmert. Seit einigen Jahre erledige ich die Buchhaltung und MWST Abrechnung selber , klappt soweit gut. Nur zahle ich jedes Jahr Verzugszinsen bei der SVA obwohl ich meine Beiträge pünktlich bezahle. Habe schon mehrmals versucht mit der SVA zu sprechen um zu wissen wieso ich ständig Verzugszinsen zahlen muss, leider ohne Erfolg. Bekomme nie konkret eine Antwort darauf oder auf was ich achten soll und dazu noch sind diese sehr arrogant und unfreundlich. Kann mir jemand sagen was ich übersehe oder ändern soll damit ich diese Zinsen nicht mehr zahlen muss.
1.Mein Einkommen ist der Gewinn vor Abzug von Steuern , richtig?
2.Der Gewinn schwankt bei mir sehr, so dass ich es Anfangs Jahr nur ca. Gewinn angeben kann, ist das falsch?
3. Zahle Verzugszinsen obwohl der Gewinn immer im Bereich +/- 25 % war, wieso?
4. Ich teile der SVA den Gewinn bis am 10.1 des folgejahres mit und auch den ca. Jahreslohn vom aktuellen Jahr um die Beiträge anzupassen , ist das richtig so?
5.Im Oktober erhalte ich das Formular von der SVA um den Lohn des verganangenen Jahres wieder mitzuteilen und den Lohn des aktuellen Jahres. Wieso , vom vergangenen Jahr hatte ich es schon bekannt gegeben und im Oktober kann ich den Gewinn nur tendenziell mitteilen. Muss ich das bereits im Oktober mitteilen?
6. Wenn ich in einem Jahr keinen Gewinn ausweisen kann oder auch einen Verlust , was soll ich denn der SVA als Lohn mitteilen?
Danke für die Antworten
Gianna

nein Gewinn ohne Steuern, die sind Privat.

Einfach immer mehr einzahlen als geschuldet dann gibt ed keine Verzugszinse

Hoi Gianna

Das funktioniert so (in Anlehnung an Michaels Antwort und als Beispiel SVA Zürich):

Du hast im Jahr 2021 einen Reingewinn von 30’000 erzielt. In der Deklaration für 2021 hast du der SVA 20’000 angegeben. Unter der Voraussetzung, dass Di deswegen keine Differenzrechnung beantragt hast, reichst Du die Steuererklärung mit Gewinn von 30K und bezahlten SVA.Beiträgen auf 20K ein.
Die geht jetzt durch die ganze Mühle und so in ca. zwei Jahren bekommst Du von Steueramt die Schlussrechnung. Gleichzeitig geht diese Schlussrechnung auch an die SVA. Deren unrationelles Arbeiten führt dazu, dass es nochmals ein halbes Jahr geht, bis Du deren Schlussrechnung bekommst. In dieser findest Du nun Verzugszinsen auf die nicht abgerechnete Differenz von 20K. Und zwar ab dem 1.1. des folgenden Jahres bis zum Datum der Abrechnung.

Zahlst Du mehr ein und der gewinn wird tiefer als deklariert, so bekommst Du nach demselben Schema von der SVA Vergütungszinsen.

Daraus lernst Du: So im November mal gucken, in welchem Verhältnis Din tatsächlicher Gewinn zum deklarierten Gewinn steht. Wenn das viel ausmacht, einen Differenzrechnung verlangen. Da bekommst Du dann automatisch auch die Nachrechnung falls nötig. Und vermeidest so nicht nur Zinsen, sonder auch Transitorische Buchungen.

Gruess Hanspeter

Hallo zusammen.
Danke für die ausführlichen Antworten. Das hilft mir sehr.

Kleine Ergänzung hierzu:

Die Vergütungszinsen bei zuviel bezahlten Beträgen/Steuern wurden ja bereits angesprochen.
Beim Steueramt sind diese Vergütungszinsen übrigens nicht schlecht und höher, als bei einem klassischen Bankkonto. Es kann in gewissen Situationen durchaus Sinn machen immer etwa ein Jahr voraus zu sein mit den Zahlungen und dann jeweils die Zinsen gutgeschrieben zu bekommen.

Das macht bei Unternehmern in gewissen Situationen Sinn, welche selber für sich selber überlegen und kalkulieren muss. Privat kann man das eigentlich immer machen.

Man muss halt einfach das Geld zuerst haben um solch ein „Polster“ aufzubauen, das ist der Nachteil.

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Hallo
da es zur Eingangsfrage passt: Hat jemand einen Tip in welchem Konto man die SVA Verzugszinsen verbuchen darf, soll. Eigentlich ja meistens periodenfremder Aufwand 8500? oder doch einfach in z.B. 6903 Verzugszins oder darf dieser bei einer Einzelfirma gar nicht als Aufwand verbucht werden? Wie ist es mit allfälligen Zinsgewinnen?
Danke!
Thomas

6900 ist korrekt, ist Aufwand fürs Geschäft

Hoi Urheim

Siehe Sterchi:

6903 Verzugszinsen und Vergütungszinsaufwand (z.B. SVA)
6990 Vergütungs- und Verzugszinsertrag (z.B. SVA)

und für Rundungsdifferenzen (z.B. MwSt.) kanns du 6946 nehmen.

Gruess Hanspeter