Folgende Situation: GmbH, MwSt. vereinnahmt u. effektiv, verlängertes Geschäftsjahr
Für Auslagen für Tätigkeiten im Bildungsbereich ist kein VSt.-Abzug möglich. Wenn das erzielte Honorar aus der Referententätigkeit mehr als CHF 5’000,-- ist, darf man 1% auf den Auslagen eine Pauschale Vorsteuerkorrektur vornehmen.
Wie wird dies dann gebucht?
Sie ist wohnhaft in der Schweiz, auch die Vorlesungen sind in der Schweiz. Sie ist MwSt. pflichtig, effektiv u. vereinnahmt, aufgrund freiwilliger Anmeldung und sie hat noch andere Einnahmen aus DL welche MwSt.pflichtig sind.
hoffentlich, MWST pflichtige Einnahmen, sonst wäre MWST ja Blödsinn.
Bsp. Lehrerjob ohne MWST, da befreit, ist Umsatz > 5000 pa
Dann kann man entweder jeden KostenFr den man hat für die DozentenUni Job gar nicht Vorsteuer verbuchen da ja Umsatz sowieso nicht MWST pflichtig ist
Bsp Zugsticket 108.10 für Anreise 5x wird nicht zu 100.00 und 8.10 Vorsteuerguth. verbucht sondern zu 108.10 und OHNE Vorsteuer
wem das zu mühsam ist
„darf“ wenn HonorarLehrer > 5 Bsp 7000.00 pa
1% also 70.00 die Vorsteuer kürzen, also SBB mit 8.10 als Vorsteuer buchen
Und Sie wollen vermutlich nur wissen, wie man die MWST Info 9 verbucht
das wäre in diesem Bsp
= Reisespesen zB 5890 / Vorsteuer 1171 CHF 70.00
Oder Sammelkonto Kürzung VOST wählen dort wo am meisten Kosten die MWSTbehangen sind entstsnden, falls va Reisespesen
zBsp Konto 5891 schaffen VOST ReisesoesenDozent (Kürzung)