Liebe Forum-Mitglieder
Ein etwa seltener Fall: Eine Psychiatrin hat sich einen Therapie-Hund beschaffen, den ich 50% als geschäftlich buchen werde. Die diversen Aufwende (Futter, Tierartz etc ) werden 100% der Praxis belastet, danach aber 50% Privatanteil gebucht, analog zum Auto. Ob die Steuerverwaltung alles so akzeptiert? Wissen wir nicht genau.
Meine Frage ist: ich werde den Hund, also 50% der Anschaffungskosten aktivieren, aber ich denke diesen ganzen Betrag (ca. CHF 1200) als Sofortabschreibung wieder der Erfolgsrechnung zu belasten.
Der Hund bleibt danach mit CHF 1 pro Memoria im Anlagespiegel.
Nun: was würdet ihr machen? Sofortabschreibung? Ich sehe einfach nicht, den Hund wie eine Maschine zu betrachten, die ich in 5 Jahre abschreibe. Oder habt ihr ähnliche Fälle gehabt?
Herzlichen Dank und beste Grüsse
Mariela