Therapie-Hund Abschreibung

Liebe Forum-Mitglieder

Ein etwa seltener Fall: Eine Psychiatrin hat sich einen Therapie-Hund beschaffen, den ich 50% als geschäftlich buchen werde. Die diversen Aufwende (Futter, Tierartz etc ) werden 100% der Praxis belastet, danach aber 50% Privatanteil gebucht, analog zum Auto. Ob die Steuerverwaltung alles so akzeptiert? Wissen wir nicht genau.

Meine Frage ist: ich werde den Hund, also 50% der Anschaffungskosten aktivieren, aber ich denke diesen ganzen Betrag (ca. CHF 1200) als Sofortabschreibung wieder der Erfolgsrechnung zu belasten.
Der Hund bleibt danach mit CHF 1 pro Memoria im Anlagespiegel.

Nun: was würdet ihr machen? Sofortabschreibung? Ich sehe einfach nicht, den Hund wie eine Maschine zu betrachten, die ich in 5 Jahre abschreibe. Oder habt ihr ähnliche Fälle gehabt?

Herzlichen Dank und beste Grüsse
Mariela

Hallo, vorweg, ich bin kein Steuerexperte, aber :
Warum nur 50% ? Wenn der Hund auf Grund des Geschäftsmodelles und der angebotenen Leistungen erforderlich ist, dann wird er zu 100% durch das Geschäft finanziert.
Genauso wie ein Bleistift oder ein Computer.
Da der Hund nicht in den Zeiten des geschlossenen Geschäftes alleine bleiben kann, Du den also in der Familie betreust, steht Dir doch auch eine zusätzliche Aufwandsentschädigung zu. Ich würd es mit dieser allerdings nicht übertreiben …
Viel Erfolg …
Andreas

Hallo zusammen
Also wenn er wirklich zu Therapiezwecken verwendet wird, würde ich den zu 100% in der Buchhaltung verbuchen. Es ist ja schon nicht ganz der gleiche Sachverhalt wie ein Fahrzeug, dass dann privat auch genutzt wird.
Von einer Verbuchung von einer Aufwandsentschädigung würde ich dann aber wiederum absehen.

Zur ursprünglichen Frage. Das ist wie bei Landwirten. Dort werden die Kühe nicht abgeschrieben. Dort wird einfach pro Tier am Ende vom Jahr ein steuerlicher Wert angesetzt. Und der bleibt so bestehend, respektive wird einfach jährlich gemäss den neuen Steuerwerten angepasst.

Viele Grüsse
Jakob

Hallo MrieZ

In den 90ern hatten wir dasselbe Thema mit Meersäuli (Feinmotoriktraining für Kinder).
Musste deswegen beim Steueramt Kt. ZH antraben und meine Argumentation hat eingeleuchtet.
Fazit, 2 Meersäuli zu je 20.- aktiviert (bleiben, siehe Jakobs Antwort) und 100% “Nebenosten” für die Tierli abgezogen.

Gruess Hanspeter

Herzlichen Dank für eure Hilfe.

Nur als Erklärung: 50% geschäftlich weil die Psychiatrin ein Pensum zw. 50-60% hat…deswegen durften wir z.B. auch das Auto nur 50% geschäftlich laufen lassen…die Steuerverwaltung hat da gemeckert.
Dann die Frage: wie berechen ich den Steuerwert des Therapie-Hundes? Und wenn keine Abschreibungen gebucht werden dürfen, dies bedeutet, dass der Anschaffungspreis nicht auf irgendeine Art und Weise über die Erfolgsrechnung gebucht werden kann.

Vielen Dank im Voraus für diese letzten Fragen
Beste Grüsse
MariZ

Hallo MarieZ

Da es wahrscheinlich keine Steuerwerte für so einen Hund gibt, würde ich ganz einfach die Anschaffungskosten aktivieren.
Und somit kommt da nichts über die Erfolgsrechnung gebucht. Ausser natürlich dann der Unterhalt.

Viele Grüsse
Jakob