Transaktion übers Privatkonto GmbH

Hallo Zusammen

Der Geschäftsführer einer GmbH hatte eine Rechnung für eine Vermittlung gestellt. Das Geld hat er sich jedoch auf sein Privatkonto überweisen lassen, davon hat er dann auch diverse andere Firma VLL Rechnungen bezahlt, aus den Einkünften auf seinem Privatkonto.

Die Firma war neu und dummerweise hatte er noch kein Firmenkonto, hat sich deswegen entschieden die Transaktionen über sein Privatkonto durchzuführen.

Wie kann ich solche Transaktionen im Privatkonto, die eigentlich der Firma gehören am besten verbuchen? Bin mir da etwas unsicher.

Danke für die Hilfe.

Gruess

Hallo Matej1998

Kleine Info vorweg: Das Privatkonto (Konto 2850), das zum Eigenkapital gehört, gibt es nur in einer Einzelfirma. In der GmbH ist es das Konto „2160 Kontokorrent Gesellschafter XY“, das zum kurzfr. Fremdkapital gehört.

Ja, die Einnahmen würden eigentlich der Firma gehören. Und da sie nicht direkt in die Firmenkasse fliessen, werden sie über das Kontokorrent 2160 verbucht. Sie stellen somit ein Guthaben der Firma gegenüber dem Geschäftsführer dar. Andererseits bezahlt der Geschäftsführer die Lieferantenrechnungen. Diese werden auch über das Kontokorrent erfasst, diesmal aber als Schuld der Firma gegenüber dem Geschäftsführer.

Verbuchung der Rechnungen an Kunden über Konti Forderungen L+L / Ertrag L+L, z.B. 1100 / 3000 (Debitoren an Warenverkauf).
Verbuchung der Rechnungen von Lieferanten über Konti Aufwand / Verbindlichkeiten L+L, z.B. 4000 / 2000 (Wareneinkauf an Kreditoren).

(Bei Offen-Posten-Buchhaltung OP werden die Rechnungen nicht verbucht).

Verbuchung der Zahlungen dann jeweils über das Kontokorrent 2160,
z.B. 2160 / 1100 resp. 2000 / 2160.
Bei OP: 2160 / 3000 resp. 4000 / 2160

Falls solche Fälle betr. Zahlungen von Verkaufs- und Einkaufsrechnungen während des Jahres öfters vorkommen, würde ich diese separat über das Kontokorrentkonto 2260 buchen und dessen Saldo am Jahresende über das Konto 2160 ausgleichen (ähnlich wie beim Privatkonto in der Einzelfirma).
So ist der Saldo solcher Transaktionen auf einen Blick ersichtlich und der Treuhänder kann überlegen, ob Handlungsbedarf besteht (wenn z.B. das Guthaben der Firma ggü. Gesellschafter sehr hoch ist).

Gruss
Jaybee

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