Ich habe verschiedene DA’s für Raummieten die ich im Voraus bezahle. Jede ist mit MwSt belegt. Jetzt ist mir unklar, wie ich die buchen und abgrenzen muss, wenn ab 2024 die neue MwSt gilt.
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist einzig und allein der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Rechnungsdatum und/oder Zahlungsdatum spielen keine Rolle. Alle Leistungen die bis 31. Dezember 2023 erbracht werden, unterliegen somit noch den bisherigen Steuersätzen, alle Leistungen ab 1. Januar 2024 unterliegen den neuen Steuersätzen. D.h. wenn du am 31.12.2023 die Januar 2024 Miete bezahlt hast, gilt der MWST-Satz 8.1%.
Auf sämtlichen MWST-Codes in der Abacus Software (Programm 5311) muss eine neue Zeitachse ab 01. Januar 2024 erfasst werden. Dies findest du bestimmt wenn du es googelst.
Danke, soweit verstehe ich alles. Dann muss ich aber per Dezember 23 eine neue Zeitachse erfassen mit MwSt 8.1% oder? Weil ich buche die Januarmieten im Dezember mit dem Kontoauszug.