Transitorische Buchungen / neue MwSt.-Sätze

Liebe Forums-Mitglieder

Mich wundert, dass sehr wenig über die Änderungen der MwSt.-Sätze und evtl. resultierende Probleme diskutiert wird.
Gerne reisse ich deshalb ein Aspekt an, der mit noch nicht klar ist.

Folgender Sachverhalt:
Wir haben Material eingekauft für den Umbau bei einem Kunden. Der Umbau hat sich verzögert, deshalb lagert das Material jetzt bei uns. Der Umbau wird nun Anfangs 2018 stattfinden.

Die Rechnungen der Lieferanten haben wir bereits im Verlauf Nov./Dez. 2017 erhalten. Natürlich mit 8% MwSt.
Die Rechnungen haben wir gemäss Rechnungsdatum verbucht. Vorsteuer 8%.
Per 31.12.2017 grenzen wir diese Rechnungen ab, womit natürlich auch die vorher gebuchte Vorsteuer wieder rückgängig gemacht wird.

Unsere Fragen:

  1. Wenn wir nun per 01.01.2018 die Abgrenzungen zurückbuchen, dann mit 8% Vorsteuer, da wir ja auch diesen Betrag bezahlt haben?
  2. Wenn wir dem Kunden dann Rechnung stellen, werden wir den neuen Satz von 7.7% anwenden müssen, da wir die Leistung erst im 2018 erbringen konnten?
  3. Würde das dann nicht bedeuten, dass der Staat um 0.3% MwSt. betrogen wird?
  4. Wie sieht es dann bei der Einreichung der MwSt-Abrechnung aus. Wird man da dann noch die Beträge für beide MwSt.-Sätze angeben können?

Danke für eure Antworten!
Ben Fluri

Liebe Mitglieder

Ich habe nun mit der Abteilung MwSt. der ESTV telefoniert um die Frage zu stellen.
Mit wurde mitgeteilt, dass vorgesehen ist für die künftigen Einreichungen der MwSt-Abrechnungen dann die Beträge für beide MwSt.-Sätze angeben zu können.
Entsprechend sollte das Vorgehen wie ich es oben beschrieben habe wohl kein Problem darstellen.

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Hallo Ben

Für das im Jahr 2017 eingekaufte Material hast du korrekterweise 8% Vorsteuern geltend gemacht, da hier das Lieferdatum des Einkaufs massgebend ist.

Doch die Abgrenzungen werden üblicherweise netto ohne MWST-Betrag gebucht (Betrag exkl. MWST). Damit erübrigt sich auch das Problem der Rückbuchung der Vorsteuer. Die vorher gebuchte Vorsteuer muss in diesem Fall nicht rückgängig gemacht werden.

Beispiel:

Eine Rechnung (Aufwand) von Fr. 108.00 (inkl. 8% MWST) wird im Jahr 2017 verbucht und soll per 31.12.2017 abgegrenzt werden:

Abgrenzung per 31.12.2017:
Aktive Rechnungsabgrenzungen / Aufwand Fr. 100.00

Rückbuchung per 01.01.2018
Aufwand / Aktive Rechnungsabgrenzungen Fr. 100.00

Grüsse
Salvi

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Hallo Salvi

Vielen Dank für deine Antwort.
Das ist natürlich der einfachere Weg :slight_smile: Manchmal überlege ich, beim Versuch alles korrekt zu machen, wohl einfach zu weit!

beste Grüsse
Ben