Eine weitere Frage zum Thema Trinkgeld:
Unser Brocki ist steuerbefreit. Die freiwilligen Mitarbeitenden sammeln Trinkgeld in einem separaten Kässeli, in der Buchhaltung erscheint es nicht. Ist das in Ordnung?
Wenn das Trinkgeld an die Mitarbeiter ausbezahlt wird, ist das in Ordnung.
Die Mitarbeiter wären in diesem Falle selber verpflichtet, ihre Trinkgelder bei den Steuern anzugeben.
Wenn das Trinkgeld einen massgeblichen Teil des Lohns ausmacht (z.B. in der Gastronomie), dann kann der Arbeitgeber das Trinkgeld auch abrechnen und im Lohnausweis festhalten.