TWINT MWST Verkauf über Gasse

wie wird das gehandhabt, ich habe einen Foodtruck der verkauft Essen über die Gasse was 2.6% entspricht, er erhält TWINT Zahlungen, werden diese jetzt mit 8.1 oder 2.6% gebucht?

Wie der Kunde etwas bezahlt, Bar, Twint, Karte oder was auch immer, hat auf die MWST keine Auswirkung.

Massgebend hier ist die Art der Dienstleistung, da es sich hierbei um ein Food Truck handelt, ist davon auszugehen, dass hier Take Away verkauft wird, TakeAway wird zum reduziertem Satz von 2,6% verkauft.

Somit musst du dann logischer Weise die Umsätze mit 2,6% MWST in deiner Buchhaltung erfassen, und anschliessend entsprechend die MWST Abrechnen.

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, Art. 25 Steuersätze, Abs.3

der Umsatz, welcher generiert wird, wird meistens über die Kasse als Umsatz gebucht. Nachher die Eingänge über das Durchlaufskonto. Solltest Du direkt Twint/Umsatz buchen nicht vergessen, die Kommissionen auch jeweils als Umsatzminderung zu buchen und MWST Brutto abzurechnen

musste kurz nachschauen wieviele Sitzgelegenheiten, max für den 2,6er Satz zugelassen sind…

max 20

noch ein interessanter Link für Betriebs resp. Wirtenbewilligung

https://www.wirtepatent.ch/de/wissen/rechtliche-situation-imbisswagen-catering-take-aways-71.html

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