Uber Eats Abrechnungen

Hallo
Möchte gerne wissen, ob ausser mir sonst noch jemand Probleme mit Ubereats Abrechnungen seit der MwSt Teilrevision 2025 hat?
Seit dieser Teilrevision müssen die Portale die MwSt abliefern. Seither kann ich bei Ubereats aus diesen heruntergeladenen .csv Dateien (Belegen) nicht erkennen, was Bruttoumsatz und Nettoumsatz ist weil beides gleich hoch ist. Zudem erkenne ich nicht, was für MwSt Abzüge gemacht werden und wie sich die Uber Provision errechnen lässt.

Ubereats wurde schon mehrmals kontaktiert um eine Stellungsnahme, doch als Antwort erhält man z.B. „Sie haben die korrekte Auszahlung erhalten!“ oder sie schicken einem eine Anleitung wie man die Belege herunterlädt. Echt schlimm mit Ubereats.

Hat jemand sonst noch Probleme mit Ubereats Abrechnungen und wie wurde das gelöst bzw versteht jemand diese .csv Dateien?

Danke für eure Antwort

ich würde eine FakeBestellung über UberEats buchen, an einem Tag, wo Geschäft zu ist

Uber Eats ist ja takeaway also

würede ich eine Cola und ein Essen verkaufen für 10.26

dann an einem anderen Tag ein 3 Bier für
10.81

und mir das privat Liefern lassen oder an einen Freund in der Nähe vom Betrieb

Dann Studium der 2 Fälle der Uberpapiere

Hi Michel
Die Auszahlungen und die Abrechnungen finden im wöchtenlichen Takt statt. Eine einzige Bestellung wird nicht viel helfen.
Ich kann natürlich alle Bestellungen über einen Zeitraum von einer Woche analysieren.
Ist etwas Arbeit, würde aber funktionieren.
Mir geht es hier hauptsächlich darum herauszufinden, wie andere mit diesen .csv zw. Excel Tabellen als Abrechnung klar kommen.
Es kann doch auch nicht sein, dass so ein grosses Unternehmen wie Ubereats Abrechnungen verschickt, die niemand lesen kann oder eigentlich schon gar keine richtigen Belege sind.
Entweder bin ich und mein Treuhandbüro zu doof oder alle anderen nehmen es einfach so hin.
Aber danke für den Tipp.

Ich habe die Lösung gefunden. War ein längeres Gespräch mit dem Steueramt.
Sogar die meinten es sei ziemlich kompliziert. Denn im eigentlichen Sinn müsste ein Restaurant der Plattform eine Rechnung stellen und die Plattform dem Restaurant. Was aber niemand tut. Nur die Plattform stellt in der Praxis dem Dienstleistungsbezüger eine Rechnung über die Auszahlung.

Lösung:
Es muss vom total generierten Umsatz über Dienstleistungs-Online-Plattformen wie Just Eat, Ubereats, Ricardo, etc, deren Servicegebühren abgezogen werden und man erhält den zu deklarierenden Umsatz MwSt befreit. Folglich gibt es auch keine Vorsteuer mehr zum abziehen. Auch nicht auf die Gebühren. Diese Plattformen müssen dann die MwSt vom total generierten Umsatz abliefern, was bedeutet, dass diese MwSt ein Bestandteil der Servicegebühren sind.
Ob jetzt diese Plattformen die abgezogene MwSt und die Marktplatzgebühren einzeln auf der Abrechnung angeben, fällt unter das Privatrecht und ist nicht formbedingt.

Wer es genauer haben möchte kann dies hier unter dieser Branchen-Info 27 nachlesen:
Brachen Info 27

Kannst du zur Verdeutlichung bitte in Zahlenbeispiel machen? Zum Verbuchen und zur Deklaration als Umsatz - MWST Befreit

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Einfaches Beispiel:

102.60 Franken Waren Bruttoumsatz bei Just Eat. Zudem zahlt man für das Top-Ranking noch 5.- (inkl. MwSt).

Von diesen 102.60 sind 2,6% MwSt (also 2.60) die Just Eat abliefern muss.
Zudem verlangt Just Eat Servicekosten von 10.-.

Jetzt zahlt Just Eat einem 85.- aus.

102.60 - 2.60 - 10.00 - 5.- = 85.-

Was müssen wir jetzt verbuchen:
90.- Warenumsatz
5.- Werbeausgaben inkl. 8.1% Vorsteuer

Wichtig ist noch folgendes zu wissen:

  • Es gibt keine Vorsteuer mehr auf dem Umsatz (90.-). Auch nicht auf die Servicegebühren. Es gibt in meinem Bsp. aber noch Vorsteuern auf den Werbeausgaben. Just Eat weisst die MwSt dieser sogenannten Top-Ranking Gebühren in der Abrechnung aus.
  • Die Online-Plattformen müssen nicht explizit MwSt und Servicegebühren in der Abrechnung trennen. Den Vertrag den man mit den Plattformen eingeht, fällt unter das Privatrecht. Die Plattformen können einfach einen einzelnen Betrag vom Umsatz in der Abrechnung angeben.

Hoffe ich habe das verständlich erklärt.

Danke, kann ich nun auch folgende Buchungen machen (ist diese auch richtig)
102.60 Umsatz ohne MWST (resp. bei Saldosteuersatz Umsatz ohne MWST)
12.60 Gebühren ohne MWST (bei SSS sowieso ohne)
5.00 Werbeausgaben inkl. 8.1% MWST (bei SSS sowieso ohne)

@AndreasZ_SB

Als ich die Informationen gestern beim MwSt Amt einholte wurde mir von 2 Personen gesagt, dass der Umsatz des Restaurants direkt mit 90.- angegeben werden kann.
Mit deiner Rechnung kommst du natürlich auf das gleiche Ergebnis. Die sogenannte Servicegebühr ist als Minderung vom Umsatz zu verstehen und würde deshalb im Ertragskonto auf der Soll Seite gebucht werden.

Für Saldobesteuerte Unternehmen sieht es wieder anders aus. Ist eine gute Frage. Das habe ich mir noch nicht überlegt. Hier müsstest du dich schlau machen. Evtl müssen die Umsätze getrennt werden. Ansonsten würde man ja 2x die Umsätze versteuern. 1. durch die Plattform und 2. durch das Restaurant.

Eigentlich hat diese Teilrevision der MwSt Nachteile für Saldobesteuerte Unternehmen gebracht. Da die Umsätze über Plattformen effektiv besteuert werden und somit den SSS aushebeln.

Diese Erkenntnis ist mir auch auf gekommen.

Gibt es denn keine Plattformen oder Lieferanten, die einem das Leben nicht erschweren? Ich meine, etwas Hirngymnastik tut schon gut, aber ich mache lieber etwas Schöneres als mich über Lieferanten zu ärgern die 1) nicht an mir vorbeireden, 2) kundenfreundliche, korrekte Rechnungen ausstellen und 3) scheinbar intern soviel Chaos haben, wer weiss was sie selber wie abrechnen. Bei einem solchen Beispiel hätte ich längst die Geduld verloren und mich bei einem lokalen Anbieter bedient, das ist eh nachhaltiger. Bin ich denn ungerecht, übersehe ich andere Faktoren? Ist nicht böse gemeint, bitte keinen Shitstorm danke.

Du hast absolut recht.
Aber wir sind auf diese Lieferanten angewiesen.
Bin aber trotzdem nicht nett zu denen. Die, bzw. ein Mitarbeiter musste sich schon so manche Schimpftirade von mir anhören.
Manche Lieferanten sind katastrophal was die Lieferscheine oder Rechnungen betrifft.
Man bekommt diese Belege auch nicht einfach so sondern muss sie sich noch mühsam irgendwo herunterladen.
Mit Ubereats habe ich Tage verloren um herauszufinden wo wie was ist!
Übrigens, lokale Anbieter gibt es im World Wide Web kaum.

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Ich weiss natürlich nicht, in welcher Region Du bist, aber hier hat es Restaurants, die liefern. Ausserdem hat es hier seit der Corona-Krise auch Klein(st)unternehmen, die keinen Restaurant haben sondern nur liefern, mit Kurier. Ubereats kocht ja auch nicht selber sondern bezieht das Essen bei lokalen Köchen, sonst käme das Essen ja kalt und unappetilich an. Das würde die lokale (Kleinst-)Wirtschaft unterstützen, die es bitter nötig hat, anstatt diese Grossunternehmer, die eh ihre MA ausbeuten. Was meinst Du dazu?

Wir liefern auch selbst. Wir haben eigene Fahrzeuge und eigene Fahrer.
Das Business mit den Fahrern von Just eat and Uber eats ist hauptsächlich für Restaurants in der Stadt welche keine eigenen Parkplätze haben und sowieso bei denen die den Fokus auf das Restaurant, also den inhouse Kunden richten. Bestellungen mit den Lieferdiensten zu liefern ist zu teuer. Die verlangen um die 35%. Das lohnt sich nicht mehr richtig.
Aber nichts desto trotz. Diese 2 Plattformen helfen Unternehmen den Umsatz zu steigern. Man findet darüber ohne Anstrengung neue Kunden. Aber man versucht natürlich die Kunden dazu zu bewegen in Zukunft über den eigenen Onlineshop zu bestellen. Weil deren Gebühren sind immer noch um die 14%. Trotzdem gibt es Kunden und zwar viele die einfach nur über Just Eat und Uber eats bestellen.
Heutzutage geht es nicht mehr ohne diese Plattformen. Sogar McDonald’s benutzt sie.
Aber es gibt auch solche die sich einfach sträuben obwohl die Plattformen sie wollen. Dieci ist so einer. Der kann es durch seinen gross abgedeckten Bekanntheitsgrad sich auch leisten.

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Ach so, jeeeeetzt! :laughing: Ihr kocht also. Na gib mir mal den Link zu Euch, vielleicht ist das mal nützlich. Über den beiden erwähnten grossen bestellen wir nix, prinzipiell. Nur der Name, und ich habe das Gefühl, das kann nicht schmecken und hat nur Müll drin; so wie sie ihre MA behandeln, so wird wohl die Qualität vom Inhalt sein: kann nix Gescheites sein. Ich hoffe, ich brüskiere niemand damit. Wie heisst Euer Restaurant oder Eure Kochstube, wo seid Ihr?

Ziffer 220 Von der Steuer befreite Leistungen, Auskunft von heute 4. April 2025 telefonisch auf mein E-Mail erhalten.
Banana (mein vorschlag)
F0 Von den Steuern befreite Leistungen 1.F 200;220 Ja

Also wir kochen nicht im klassichen Sinn.
Die meisten Speisen von uns sind kalt. :wink:
Kannst ja mal reinschauen: www.sushidou.ch

Aber ich verstehe deine Befürchtungen nicht über die grossen Food-Plattformen. Aber eben, die machen ihren Umsatz mit den Restaurants. Das hat Vor- und auch Nachteile für die Restaurants. Aber auch Vor- und Nachteile für die Endkunden.

  1. Müssen die Restaurants Gewinn an die Vermittlungsplattform abgeben. Und desshalb steigt der Konkurrenzkampf, da Preiserhöhungen auf die Produkte nicht so einfach vom Kunden hingenommen werden. Aber es bietet den Restaurants auch die Möglichkeit den Bekannheitsgrad im Umfeld zu erhöhen.
  2. Ist es natürlich für die Endkunden schöner und einfacher alles über eine einzige Plattform zu bestellen. Aber sie zahlen auch dafür, weil die Plattformgebühren die Restaurants auf die Produkte draufgeschlagen müssen.

Am besten dein Essen über die Plattform suchen und dann direkt beim Restaurant bestellen.
Denn wenn du ein Restaurant unterstützen willst, dann solltest du, wenn das Restaurant die Möglichkeit bietet, direkt auf der Restaurant Webseite einkaufen. Diese freut es irrsinnig, weil die Gastronomie ein immer härteres Business wird.

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mache ich, vielen Dank für die Infos!