Übernahme privater PW in neu gegründete GmbH (keine Gründung Sacheinlage)

Ich habe eine neu gegründete GmbH. Stammkapital von 20’000 wurde auf das Bankkonto einbezahlt.

Nun hat der Gesellschafter sein privates Fahrzeug auf die GmbH umgeschrieben und der PW muss nun ins Anlagevermögen aufgenommen werden.

Kann mir jemand helfen und mir schreiben wie das verbuchen muss,?

Die GmbH ist nicht MwSt pflichtig und es gibt nur 1 Gesellschafter.

Herzlichen Dank!

Hallo Wabu

Da bisher noch niemand geantwortet hat, übernehm ich das mal.
Ich hoffe es antwortet noch jemand anderes, ich schreib aus Sicht eines Gründers GmbH (letztes Jahr mit einem Geschäftspartner).

Bei der Gründung der GmbH hat dein Kunde die Stampa und Lex Friedrich-Erklärung unterzeichnet. Wegweisend ist in deinem Fall die Stampa:
"In der Stampa-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt oder zusichert und dass keine anderen Sachwerte oder Verrechnungstatbestände übernommen werden, als die bereits in den Statuten oder den Handelsregisterbelegen aufgeführten.

Beabsichtigten Sachübernahmen:
Die Gesellschaft hat nicht die Absicht, von den Beteiligten oder einer diesen nahe stehenden Person bestimmte Vermögenswerte von einer gewissen Bedeutung zu übernehmen mit Ausnahme solcher Werte, die in den Statuten aufgeführt sind."

Quelle: Stampa und ʺLex Friedrichʺ-Erklärung

Das ist so, damit eine Gesellschaft nicht die 20’000 CHF liberieren und dann gleich wieder (für die Übernahme des Autos z.B.) an den Gesellschafter zahlen kann. Das Geld ist ja eine Sicherheit und diente dem Zweck wirtschaften zu können.

Eine Aufnahme ins Anlagevermögen ist meiner Meinung nach ja nichts anderes als ein Verkauf. Das Auto kommt in die GmbH, der Gesellschafter möchte dafür einen Gegenwert in Höhe des Wertes, wahrscheinlich eben Geld.
So gesehen wäre es ein Verstoss gegen die Stampa…

Ich hab meinen Berater damals auch gefragt wegen unserer Autos. Er meinte, dass sicher für 3 Jahre keine solchen Übernahem getätigt werden sollen/dürfen, danach kann man das prüfen.

Er hat uns aber auch den Tipp gegeben, dass in der Stampa nichts steht bzgl. „Mieten“ oder Schenken.
Die GmbH kann eine Schenkung erhalten, und somit das Auto ins Anlagevermögen übernehmen, oder aber sie schliesst einen Mietvertrag mit dem Gesellschafter und zahlt ihm monatlich etwas dafür. Dann ist das Auto immer noch privat, kann also nicht ins Anlagevermögen.
Diese Aussagen bitte ich dich nachzuprüfen, oder evtl. antwortet ja noch jemand um sie zu bestätigen oder zu korrigieren…

Hallo
mich würde dieses Thema auch interessieren. Wie lange ist die Stampa Erklärung gültig? Ich habe versucht zu googlen, aber leider nichts gefunden.
Wenn die GmbH oder AG einen Computer, Möbel, Auto benötigt, muss sie es irgendwo anders kaufen als beim Aktionär/Gesellschafter? Dann wäre es in Ordnung? Was passiert wenn man dagegen verstosst?
Wenn jemand Erfahrung damit hat, bitte um Antwort. Danke