Ueberschuldung GmbH ohne Verpflichtungen gegenüber Dritten

Eine GmbH in der Schmuckbranche schreibt seit Eröffnung August 2021 nur Verluste. Gemäss Bilanz ist die Firma ganz klar verschuldet. Es gibt jedoch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten sondern nur gegenüber der Gesellschafterin in Form von Kontokorrent/Darlehen.
Es gibt keine Sanierungsmassnahmen. Muss die Insolvenz eingeleitet werden oder darf die Firma noch dieses Jahr aktiv bleiben und ihr Glück versuchen?

Es gibt bestimmt einige neue Firmen die zu Beginn der Tätigkeit Verluste schreiben und daher schnell in eine Ueberschuldung geraten. Ich frage mich generell ob man sofort nach Schulbuch reagieren muss oder ob man auch 2-3 Jahre abwarten kann und schauen wie sich das Geschäft weiterentwickelt? Vorausgesetzt die Verpflichtungen sind nur gegenüber Gesellschafter/in.
Würde ein Darlehens Rangrücktritt genügen?

Vielen Dank für Eure geschätzten Antworten!

1 „Gefällt mir“

Man kann bis zu 7 Jahre die Verluste mit einem Gewinn verrechnen lassen, soll die Gesellschaft einen Gewinn erzielen in der Zukunft, was aus der Steuerlicher Sicht schon mal Attraktiv sein könnte, es sei den die Gesellschaft wird mal einen Gewinn schreiben in der Zukunft. Wenn es keine Schulden ggü. Dritten und oder Sozialversicherungen gibt, würde ich noch nicht zwingend über einer Insolvenz nachdenken. Allerdings würde ich sicherlich das Geschäftsmodell überdenken, den so macht es ja keinen Sinn, da geht ja was nicht auf wenn ständig Verluste gemacht werden, da die Gesellschaft aber ja noch nicht mal 2 Jährig ist, sehe ich es noch nicht als kritisch, etwas muss aber definitiv gemacht werden, damit sich da was auch verändert.

2 „Gefällt mir“

Es kommen keine Gläubiger (Dritte) zu Schaden. Damit der Bilanzierungsvorschrift Genüge getan ist, verzichten Sie auf Ihr Kontokorrent, jedenfalls soviel wie nötig.

Dann ist die Unterbilanz oder ggf. sogar Überschuldung weg vom Tisch und Ihre GmbH kann weiterbetriben werden, dank Ihren neuen Einschüssen in die GmbH.

OR 725, es gibt auch eine neue Vorlage von ExpertSuisse, weil dass OR geändert hat, BDO erklärt das sehr detaillert, siehe PDF

OR 725, BDO, Praesentation.pdf (1,4 MB)

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann lösen wir das mittels Rangruecktritt.