Umsätze der Übersetzer/Dolmetscher

Hallo zusammen

Eine Firma im Ausland leistet Arbeit als Übersetzer/Dolmetscher während eines Internetmeetings für eine Schweizer Firma. Gehe ich richtig mit der Annahme, dass in diesem Fall das Empfängerortprinzip zieht und die Firma im Ausland keine ausländische MWST berechnen kann?

Vielen Dank für eure Antworten. LG

Bei Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland gilt das erwähnte Empängersortprinzip. Im MWST Gesetz steht folgendes: Als Ort der Dienstleistung gilt der Ort, an dem der Empfänger der Dienstleistung den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat.

Das heisst, die leistungsbeziehende Firma muss die MWST abliefern und nicht wie üblich der Lieferant. Der Dolmetscher müsste ihnen somit eine Rechnung ohne MWST ausstellen.

Ist ihr Unternehmen MWST Pflichtig, dann müssen sie die bezogene Dienstleistungen aus dem Ausland als Bezugssteuer deklarieren und versteuern. Falls sie nicht MWST Pflichtig sind, gibt es eine Freigrenze von 10’000 CHF pro KJ, zumindest war es lange so, vielleicht hat sich der Betrag mittlerweile geändert.

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Im Formular der MwSt-Deklaration gibt es extra eine Rubrik dafür.