Umwandlung Einzelfirma zu GMBH

Hallo Liebe Leute
Ich habe meine Frage in unserem Portal genau recherchiert, aber ich konnte die Beiträge nicht zusammenfassen.
Ich habe eine Frage bezüglich der Umwandlung von einer Einzelfirma in eine GMBH. Die GmbH wurde bar lieberiert. Nun ist es notwendig, die Werte in die GmbH zu integrieren.
Was geschieht mit Forderungen, offenen Rechnungen, Inventar, Passiven Darlehen und Anlagevermögen?

Welche steuerlichen Aspekte sind noch zu beachten? Als Gesellschafter und Einzelfirma Inhaber?
Muss das Inventar, welches übernommen wurde, steuerlich beachtet werden?

Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung.

Viele Grüsse
Ayka

Da du die Einzelfirma in eine GmbH umwandelst und die GmbH bereits bar gegründet wurde, stellt sich die Frage, wie du die Werte formell und buchhalterisch korrekt in die GmbH überführen kannst. Eine formlose Übertragung ist nicht möglich – eine saubere buchhalterische Erfassung ist notwendig.

So mache ich das (habe mir diese Checkliste erstellt):


1. Keine Sacheinlage → Eröffnungsbilanz mit interner Übertragung

Da die GmbH nicht durch Sacheinlage gegründet wurde, sondern bar liberiert ist, kannst du die Werte nicht einfach übertragen, sondern buchhalterisch korrekt einbuchen.
Das bedeutet: Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten müssen in der Eröffnungsbilanz der GmbH erfasst werden.

Buchhalterische Vorgehensweise:

  • Du verkaufst die Vermögenswerte (z. B. Forderungen, Inventar, Anlagevermögen) an die GmbH.
  • Die GmbH erfasst diese Werte als Aktivposten in der Eröffnungsbilanz.
  • Der Kaufpreis kann über ein Darlehen von dir an die GmbH abgewickelt werden (falls die GmbH nicht direkt zahlen kann).
  • Schulden (passive Darlehen) werden übernommen, sofern der Gläubiger zustimmt.

2. Muss ein Vertrag sein?

Rein rechtlich gibt es keine Pflicht, einen formellen Vertrag zwischen dir als ehemaliger Einzelunternehmer und der GmbH zu erstellen, aber es ist dringend empfehlenswert, aus folgenden Gründen:

  • Die Buchhaltung der GmbH benötigt eine saubere Dokumentation für die Übernahme der Werte.
  • Bei einer späteren Steuerprüfung oder einer Prüfung durch die AHV oder MWST-Behörde kann die fehlende Dokumentation Probleme verursachen.
  • Falls du jemals die GmbH verkaufen oder Dritte als Gesellschafter aufnehmen möchtest, brauchst du eine klare Nachvollziehbarkeit, wie die GmbH zu ihren Werten gekommen ist.

Ein einfacher intern geführter Vertrag oder eine Liste mit den übernommenen Werten reicht oft aus. Dieser kann formlos sein, aber sollte die wichtigsten Punkte enthalten:

  • Welche Werte übernommen werden (Forderungen, Inventar, Anlagevermögen, Schulden)
  • Zu welchem Preis (Buchwert oder Marktwert)
  • Wie die GmbH bezahlt (sofort, Darlehen oder gestundet)

Falls es sich um größere Werte handelt, wäre es ratsam, dies mit einem Treuhänder abzuklären.


3. Konkrete Buchhalterische Erfassung in der GmbH

In der Eröffnungsbilanz der GmbH könnten die Werte wie folgt erfasst werden:

Konto Soll (Aktiven) Haben (Passiven)
Kasse / Bank XX CHF
Forderungen XX CHF
Anlagevermögen XX CHF
Inventar XX CHF
Passive Darlehen XX CHF
Darlehen (an dich) XX CHF
Eigenkapital XX CHF
  • Falls die GmbH die Vermögenswerte noch nicht bezahlt, dann wird das Darlehen an dich gebucht.
  • Falls die GmbH direkt bezahlt, dann geht die Buchung über das Bankkonto.

4. Steuerliche Hinweise

  • Die Mehrwertsteuer (MWST) ist relevant, falls du MWST-pflichtig bist. Falls deine Einzelfirma MWST-pflichtig war, kann eine sog. Unternehmensübertragung gem. MWSTG Art. 32 genutzt werden, um die MWST-neutral zu übertragen.
  • Falls du die Werte unter dem Marktwert überträgst, könnte das als verdeckte Kapitaleinlage gewertet werden (steuerliche Risiken).
  • Falls du gewisse Vermögenswerte privat behältst und an die GmbH vermietest, könnte dies steuerlich attraktiv sein.

Fazit

  • du kannst die Werte in der Eröffnungsbilanz der GmbH erfassen, aber eine nachvollziehbare Dokumentation ist notwendig.
  • du solltest eine formlose Übertragungsdokumentation machen, auch wenn kein offizieller Kaufvertrag nötig ist.
  • du kannst mit einer einfachen Liste oder internen Vereinbarung die Übertragung belegen.
  • Steuerliche Fragen (MWST, verdeckte Kapitaleinlage) sollten abgeklärt werden, insbesondere wenn große Werte im Spiel sind.

Findest Du dies hilfreich, freue ich mich, wenn du mein Herz „drückst“ :blush:

Freundliche Grüsse Ann

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