Hallo Zusammen, ich habe eine Einzelunternehmung in eine GmbH umgewandelt mittels Vermögensübertragung. Die Vermögenswerte der Einzelunternehmung per 31.12.2024 wurden von der GmbH übernommen. Die GmbH wurde erst am12.05.2025 ins Handelsregister eingetragen. Wie sieht es mit den Steuern für 2025 aus? Und wann Endet meine Selbständigkeit, per 1.1.2025 oder erst am 12.05.2025.
Soweit ich weiss, machst Du bei einer Umwandlung eine Übergabebilanz per Ende 2024 und beginnst mit dem Buchen in der gmbH per 01.01.25.
Die Einzelfirma wird per ende 2024 aufgelöst, somit bist Du ab dem 01.01. bei der gmbH angestellt, so du dort Lohn beziehst.
So würde ich es machen - zur Sicherheit wäre ich froh um andere Meinungen…
Sehe ich auch so. Erst mit Gründung und Eintragung entsteht die Rechtsperson der GmbH. Entsprechend ist eine Umwandlung per Ende Jahr m.E. nicht möglich.
Hallo zusammen im beglaubigtem Vermögensübertrsgungsvertrag steht das die Gmbh die Vermögenswerte gemäss der Übernahmebilanz per 31.12.2024 übernimmt und das alle Rechte und Pflichten sowie alle Rechtsgeschäfte und Mitarbeiter per 01.01.2025 auf die Gmbh übergehen.
Die Einzelunternehmung hat ja dann kein Vermögen mehr und auch keine Schulden. Hört dann die Selbständigkeiten nicht per 1.1.2025 auf?
Vom Handelsregisteramt Kanton zürich, und alle Unterlagen wurden im Zuge der Gründung der GmbH durch einen Revisor geprüft und bestätigt sowie öffentich beurkundet ( Notar)
Mein Experte meinte heute auf die Schnelle das würde ggf gehen, wenn zwischen dem Jahresende und dem Gründungstermin keinerlei Geschäfte getätigt wurden, also die Firma geruht hat. Ansonsten sei es illegal und man könne nur per Gründungsdatum eine Geschäftstätigkeit übernehmen. Abweichungen weniger Tage seien meist zulässig, sofern die Zahlen in Summe stimmen, aber keine Monate.
Wenn die (noch nicht existierende) GmbH z.B. eine Rechnung schreibt oder auch nur einen Geschäftsbrief mit dem Firmennamen, dann ist es illegal (es gibt zu dem Zeitpunkt ja noch nicht mal ein Stammkapital) und wenn man noch unter dem Namen der Einzelfirma geschäftet nachdem man deren Aktiva/Passiva eigentlich schon übernommen hat, dann wären diese Buchungen quasi Teil einer neuen Einzelfirma oder ebenfalls illegal. Ich halte das Setup wie beschrieben also für hochgefährlich.
BTW: Die Beurkundung und Eintragung garantiert absolut nicht, dass alles korrekt und legal ist. Das habe ich selbst schon mehrmals bewiesen. Die Notare prüfen ein paar wenige Formvorschriften und das HR trägt nahezu alles ein, wenn es nicht komplett offensichtlich rechtswidrig ist. Der Prozess sorgt also schlimmstenfalls einfach nur dafür, dass die illegale Geschäftstätigkeit auch noch wunderbar beweisbar ist.