Eine GmbH wird in in den nächsten Wochen rückwirkend auf den 01.01.2025 in eine AG umgewandelt.
Ist es dazu zwingend notwendig, im Buchhaltungssystem (Bexio) einen neuen Mandat (die AG) zu eröffnen und der alte Mandat (die GmbH) still zu legen?
Ist es verkehrt, das GmbH Mandat wie bis anhin weiter zu führen und lediglich die GmbH-Bezeichnungen in „AG“ umzuschreiben? Gibt das ein Durcheinander?
Die MWST-Nummer bleiben ja gleich.
Im Gegenteil, das darfst du so machen. Ein Durcheinander gibt es nicht, ansonsten ist die Buchhaltungssoftware zu hinterfragen
Die Umwandlung hat ja gerade zum Zweck, dass die bisherige Gesellschaft nicht aufgelöst werden muss / eine neue Gesellschaft gegründet werden muss. Sämtliche rechtlichen Strukturen können im neuen Kleid weitergeführt werden, auch auf die Buchführung / das Buchhaltungsmandat.
@Mathias_CB Besten Dank für Deine Antwort.
Spannend. Ich habe erst gerade vernommen, dass eine Garagen GmbH in eine AG umgewandelt wurde und diese dann ein neues Mandat eröffnet hat und alles ab 01.01.25 nochmals im neuen AG-Mandat nachgebucht hat. Dann führe ich das einfach weiter und ändere lediglich alle GmbH Beschriftungen.
Wenn noch nichts gebucht ist und man aus ästhetischen, übersichtlichen Gründen das mittels zwei Mandate trennen will, wieso nicht…aber auch das ist im Normalfall bereits ein ordentlicher Zusatzaufwand.
Und wenn man dann bereits im alten Mandat gebucht hat und dasselbe nochmals rückwirkend im neuen Mandat bucht…naja