Unterschied Tätigkeiten/Berechtigungsumfänge

Grüezi aus dem Nachbarland,

da ich mich extra für mein Anliegen hier angemeldet habe, bitte ich um Nachsicht falls ich in einer für mein Anliegen falsche Kategorie gerutscht bin.

Ich schreibe gerade an meiner Master Thesis, diese dreht sich (unter anderem) um das Thema Tätigkeiten/Berechtigungsumfänge von selbstständigen vs. unselbstständigen BilanzbuchhalterInnen im DACH-Raum unter anderem weil sowohl in Österreich als auch in Deutschland dringende Anpassungen gefordert werden. Nun zu meinen Fragen:

Während meiner Literaturrecherche, bin ich kaum auf Material gestoßen, dass einzige was ich in Erfahrung bringen konnte ist, dass es den „Bilanzbuchhalter“ in der Schweiz so gar nicht zu geben scheint, hier wird zwischen dem eidgenössischem Fachausweis in Finanz- und Rechnungswesen sowie dem diplomierten Experten in Rechnungswesen und Controlling unterschieden.
Auch im Bezug auf Tätigkeitsbeschränkungen (vor allem gegenüber Steuerberatern) bin ich leider zu keinem Ergebnis gekommen. Anscheinend kann jeder Titeltragende, wie oben erwähnt, alle Tätigkeiten ausüben.

Stimmt das? Und wozu sollte ich, als in der Schweiz lebende Person, dann überhaupt den Steuerberater machen? Irgendwie erschließt sich mir die ganze Thematik nicht.
Eventuell könnte mich hier eine fachkundige Person erhellen.

Vielen Dank!

Sind Sie an FIBU oder an Steuerexpertise interessiert, oder beides auf Stufe KMU?

FIBU ist Buchhalter oder WP ideal
Steueresperte, sehr hohe Ansprüche an Ausbildung, ideal in Vermögensverwaltung oder Grossunternehmungen mit Fusionen.

Oder KMU, also Treuhandausbildung

Guten Tag
Ja es ist so, in der Schweiz kann jedermann Buchhaltungen führen und Steuererklärungen ausfüllen. Einzig in der Wirtschaftsprüfung existiert ein RAB-Register für die Zulassung von Unternehmungen und Personen. In der Wirtschaftsprüfung gibt es Revisionen, welche nur von zugelassenen Firmen oder Personen getätigt werden dürfen.
Weshalb macht man den Steuerberater? Weil es für eine gute Arbeit ein gutes theoretisches und praktisches Wissen vorhanden sein muss. Wie erwirbt man sich dieses sonst? Zudem unterscheidet sich die Arbeit eines Steuerexperten meist schon gegenüber einer Person, welche nur ein „bisschen“ Steuererklärungen ausfüllt. Persönlich mache ich oftmals die Erfahrung, dass Buchhaltung und Steuern eigentlich jeder selber erstellen kann und nachher zur Durchsicht einer „erfahrenen Person“ übergibt. Diese ist auf dem aktuellen Praxisstand, kennt die Probleme, welche entstehen könnten.
Falls nicht, riskiert man irgendwann irgendwo in die Falle zu tappen, vielleicht nicht schlimm, vielleicht ergibt es dann einen Strafregistereintrag und hat keine oder grosse Auswirkungen.

Zu den Fachtiteln-neben den FA Finanz- und Rechnungwesen und Experte in Rechnungslegung und Controlling gibt es die gleichen Titel im Treuhand auch, Treuhänder mit eidg. Fachausweis und Dipl. Treuhandexperte

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Hallo Sabine,

vielen Dank das du dir die Zeit genommen hast, mir einen kurzen Überblick zu geben.
In der Schweiz wird die Thematik rund um die (selbstständige) Ausführung der Buchführung somit völlig anders gehandhabt als in den Nachbarländern und ist somit nicht Fokus meines Schriftstückes, eventuell werde ich aber einen kurzen Querverweis hierzu machen.

Nochmals vielen Dank, echt lieb! :slightly_smiling_face:

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