Untervermietung Parkplatz an Mitarbeiter

Hallo

Ich habe folgenden Fall. Eine nicht MWST-pflichtige Einzelfirma mit nur ausgenommenen Umsätzen (Kinderkrippe), vermietet einen gemieteten Parkplatz an eine Mitarbeiterin.

Reicht hier die Begleichung der Mietkosten durch die Mitarbeiterin an den Arbeitgeber oder muss in diesem Falle ein Untermietervertrag aufgestellt werden? Braucht es das Einverständnis des Hauptvermieters?

Muss etwas betreffend Sozialversicherungen beachtet werden?

Bisher wurde es so gehandhabt, dass die Mietkosten (CHF 130.00) durch die Mitarbeiterin am Monatsende jeweils dem Arbeitgeber in gleicher Höhe überwiesen wurden.

Ist ein Abzug beim Lohn möglich?

Gibt es weitere Punkte die zu beachten wären?

Vielen Dank für den Support.

LG Luigi

MWST fällt keine an, da unter 100’000 steuerbarem Umsatz

Lohn 5000, minus 750 Abzüge minus 150 PP ergibt dann 4100 ausbezahlt.

Buchung wenn Nettolohn verbucht wird
LohnA an Ba 4100
LohnA an Konti 5070 bis 5074 Total 750
und
LohnA an RaumErtrag, da man nicht auf Raum buchen soll, weil sonst Bruttoprinzip verletzt

SozV sind ja auf AHV Lohn also 5000 abzurechnen

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Herzlichen Dank Michel!
Bis auf die Verletzung des Bruttoprinzips alles korrekt gemacht also.
Werde dies noch korrigieren.
Merci für deine schnelle Antwort.
Liebe Grüsse, Luigi

OR Art. 262

Der Mieter kann die Sache mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten.

2 Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn:

a.
der Mieter sich weigert, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben;
b.
die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind;
c.
dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.
3 Der Mieter haftet dem Vermieter dafür, dass der Untermieter die Sache nicht anders gebraucht, als es ihm selbst gestattet ist. Der Vermieter kann den Untermieter unmittelbar dazu anhalten.

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In meiner Lehrzeit hatten wir einen Mitarbeiter, der ebenfalls einen Parktplatz gemietet hatte.

Ob man das wie bei privaten Untermietern mit dem Vermieter absprechen muss, weiss ich leider nicht.

Aber bei uns lief das so ab:

Mitarbeiter Sepp hat einen Parkplatz für 100.- CHF monatlich gemietet. Mitarbeiter Sepp wurden daher 100.- CHF monatlich vom NETTOLOHN abgezogen. Bei der AHV ist trotzdem der komplette Bruttolohn zu beachten wegen der Beiträge, daher können solche Lohnabzüge nur vom Netto gemacht werden.
Also in diesem Falle hat Mitarbeiter Sepp einfach 100.- CHF monatlich weniger ausbezahlt bekommen.

Diese 100.- CHF hat der Sachbearbeiter dann jeweils in ein Konto „Untermietertrag“ gebucht.

Miete von Immobilien sind MWST-frei, Miete von Parkplätzen aber nicht (wenn der PP nicht zu einer Wohnung gehört). Aber ohne MWST-Pflicht des Arbeitgebers ist das nur eine Info am Rande.

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Ich hätte zu dem Thema auch eine Frage:

Eine Firma (MWST-pflichtige Einzelfirma) mietet mehrere Parkplätze an. Die Rechnungsstellung seitens des Vermieters erfolgt ohne MwSt.

Ein Parkplatz wird nun für den Geschäftswagen genutzt, der zweite Parkplatz wird an eine Dritte Person (Nachbar) vermietet.

Kann die Rechnungsstellung von der Einzelfirma an die dritte Person ohne MwSt. erfolgen? Wie hat die Deklaration in der Mehrwertsteuererklärung zu erfolgen?

Danke schonmal für die Unterstützung im Voraus.

Der Kollege hats bereits beantwortet

'(…) Miete von Parkplätzen aber nicht (wenn der PP nicht zu einer Wohnung gehört) "

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