Veranlagung innerhalb welcher Frist?

Guten Tag

Habe eine generelle Frage zu Steuerveranlagungen:
Innerhalb welcher Frist muss eine Steuerveranlagung der Veranlagungsbehörde erfolgen nat. Pers.??
Weiss das jmd? Ich finde den Gesetzesart. nicht mehr. Habe irgendwie 3 Jahre in Erinnerung aber bin nicht mehr sicher
Danke für die Hilfe und frohe Weihnachten

Hallo

5 Jahre relative und 15 Jahre absolute Verjährungsfrist.

Hier der Link zum Gesetzesartikel:

DBG Art. 120

Zu beachten ist auch, dass bei zu unrecht unterbliebenen Veranlagungen jedoch ein Nachsteuerverfahren gem. DBG 151 Abs. 1 eingeleitet werden kann (Verjährungsfrist 10 Jahre).

Danke für deine Antwort Salvi
Konkret heisst das, die 2015 Veranlagungen sollten jetzt gemacht sein, da ja Gegenwartsbesteuerung auf anfangs Jahr gilt, oder?

Hallo Desmond

Die Verjährung beginnt nach Ablauf der Steuerperiode zu laufen. In diesem Fall, so wie ich das verstehe, beginnt sie für die Steuerperiode 2015 ab 2016 zu laufen, 5 Jahre = Ende 2020.

Aber Achtung, die Verjährung beginn neu zu laufen mit allen im Zusammenhang des Steueranspruchs gerichteten Amtshandlungen. Darunter fallen etwa die Zustellung des Steuererklärungsformulars, die Aufforderung zu ergänzenden Angaben oder die blosse Mitteilung, dass die Veranlagung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen wird. Die absolute Verjährungsfrist endet in jedem Fall 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode.

Gruss
Salvi