Angenommen die Jahresrechnung zeigt eine Unterbilanz/Kaptialverlust. Wer muss sie erkennen? Ist es rechtlich/theoretisch Aufgabe des Verwaltungsrates entsprechend zu reagieren oder liegt diesbezüglich bereits beim Ersteller der Jahresrechnung eine Verantwortung auf einen Kapitalverlust hinzuweisen?
Die Verantwortung liegt bei dem Verwaltungsrat, dieser muss die Tatsache erkennen / in Kenntnis nehmen und dann die Massnahmen ergreifen zur Beseitigung des Kapitalverlustes. Im Art. 716a wird unter anderem erwähnt, dass ein Verwaltungsrat für die "Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist; zuständig ist. Dies gehört auch zu den „unübertragbaren“ Aufgaben, also kann er diese Aufgabe / Verantwortung nicht einem Dritten übergeben, er kann nur bestimmen, dass er die Jahresrechnung durch einen Treuhänder erstellen lässt, dies löst ihn aber nicht aus der Verantwortung, die Jahresrechnung muss er mit seiner Unterschrift prüfen / genehmigen.
Als Buchhalter / Treuhänder sollte man aber darauf hinweisen und den VR informieren, dieser soll / muss dann entscheiden, welche Massnahmen getätigt werden. Nicht für jeden VR ist Rechnungswesen ein vertrautes Thema, da muss er sich dann von z.B. einem Treuhänder beraten lassen, aber auch da, die Verantwortung trägt weiterhin VR.
Bei groben Fahrlässigkeit kann allerdings auch ein Treuhänder Strafbar gemacht werden, wenn er z.B. bei offensichtlichem Gesetzesverstoss mitmacht etc.