Hallo zusammen
Für viele sicher total einfach aber ich steh auf dem Schlauch: Verbucht ihr angefallene Betreibungs- und Inkassogebühren zur Einforderung von offenen Debitoren als Erlösminderungen (bei mir 3804 > Erlösminderungen Inkassospesen) oder im überigen Aufwand (bei mir 6551 > Inkasso- und Betreibungsaufwände). Ich frage, weil beim Konto 3804 in meiner Software der Betrag im MWST-Formular bei Entgeltminderung (Zeile 235) eingefügt würde und ich nicht weiss, ob dies falsch wäre bzw. das Konto 6551 dafür gedacht ist, wenn man betrieben wird und daher Gebühren zahlen muss?
Vielen Dank im Voraus
Sandro