Hab’ zur Klärung des obengenannten Sachverhalts einige Zeit im Internet recherchiert. Leider ohne grossen Erfolg. Frage: Haben ältere Waren (Kleider) für soziale Zwecke und ausschliesslich zur Gratisabgabe abgegeben (sie gehen in’s Ausland). Dies hat uns der Empänger auch bestätigt.
Wie sollen wir diese Warenentnahme verbuchen (Konten/Vorsteuerrelevanz).
Vielen Dank für einen Tipp
Die Kleider haben ja einen bestimmten Wert. Den buchst Du aus dem Lager aus
“Wareneinkauf an Lager” und im zweiten Schritt dann “Spenden an Wareneinkauf”. Wahrscheinlich hast Du beim Einkauf Vorsteuer abgezogen. Wenn ja, musst Du mal bei der ESTV nachfragen, wie das ist, wenn Du die Dinge spendest. Wahrscheinlich ohne MwSt und ohne Voresteuerkorrektur - ich kenne da die Rechtslage nicht wirklich.
Hanspeter
Besten Dank für Deinen raschen Feedback. Ja das macht Sinn. Versuche jetzt noch die Vorsteuerfrage zu klären. Ja hab’ diese ursprünglich natürlich abgezogen. Von da her müsste ich sie beim zweiten Buchungssatz wieder mit einbauen (Rückbuchung des Vorsteuerabzugs). Vielen Dank einstweilen.
Gruss
David