Verbuchen von einmaliger Härtefallzahlung Einzelfirma

Es gab eine einmalige Härtefallzahlung im Bezug zu Corona vom Kanton. Wie ist der Buchungssatz für eine Einzelfirma?

wenn ich die Frage richtig verstehe ist es weder:
a) EO Gelder der AHV noch
b) Kurzarbeit der Arbeitslosenkasse sondern

c) Gelder z. Bsp. vom Kanton, als Notfallunterstützung für Gewerbetreibende.
=> Der Kt. SO hat das auch, max. 2’000.- zahlte er aus, wenn (siehe unten).

das ist dann also a.o. Ertrag, Konto-Gruppe 8000. Nicht bei MWST abrechnen, vermutlich auch nicht AHV als Selbständigerwerbenede darauf zahlen (da muss aber noch abgeklärt werden, je nach Art der Unterstützung).

1 Beiträge sollen Selbstständigerwerbende gemäss Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
vom 6. Oktober 20001)
erhalten, die:
a) ihren Betrieb aufgrund der vom Bund zur Bekämpfung des COVID19 beschlossenen Massnahmen ganz oder teilweise schliessen mussten oder ihre Aufträge innert weniger Tage ganz oder teilweise verloren haben;
b)* mit ihrem Betrieb ein jährliches Einkommen von mindestens
15’000 Franken erzielten;
c) über kein jährliches Erwerbseinkommen aus unselbstständiger
Haupt- oder Nebenerwerbstätigkeit verfügen oder Ersatzeinkommen erhalten, welches 30’000 Franken übersteigt;
d) weniger als 20’000 Franken liquide Mittel zur Verfügung haben;
e) bis am 31. Dezember 2019 das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht haben;
f) ihren zivilrechtlichen Wohnsitz und ihren Geschäftssitz im Kanton
Solothurn verzeichnen.

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Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe den Betrag jetzt auf Betriebsfremden Ertrag gebucht (o.MWST)

Klär das bitte mit dem Steueramt Deines Kantons, denn pauschal und schweizweit gültig ist das kaum zu beantworten: Je nachdem muss das gar nicht in die Buchhaltung der Einzelfirma, sondern kann direkt in die Steuererklärung des Inhabers, siehe u.a. auch anderer Beitrag zu Corona-Entschädigungen hier im Forum.

Viel Erfolg!

Habs geklärt, es muss in den ausserordentlichen Ertrag gebucht werden (o.MWST) und muss im MWST-Formular in der Ziff. 90 deklariert werden.

Spannend. Sog. Nicht Entgelt… Ziff.90

Diese Antwort bekam ich vom Kanton AG direkt, der diese Einmalzahlung gemacht hat ( von der int. Buha-Abteilung.!
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Falls die AHV abgrzogen worden ist über 2850 einbuchen. Sonst zahlst Du die zweimal.

Gruess Hanspeter

ist ja keine EO oder KA also ohne AHV und ALV Abzug

Guten Tag Herr Keck
Wie ist das in einer GmbH?
Wie verbuche nicht rückzahlbaren Darlehen für härtefall?
dank w
grüss

kenne nur Fall dass Härtefall an Person, Einzelunternehmer oder GmbH Inhsber bez. wirde… aldo draussen vom Geschäft.

Steuerfrei.

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