Klär das bitte mit dem Steueramt Deines Kantons, denn pauschal und schweizweit gültig ist das kaum zu beantworten: Je nachdem muss das gar nicht in die Buchhaltung der Einzelfirma, sondern kann direkt in die Steuererklärung des Inhabers, siehe u.a. auch anderer Beitrag zu Corona-Entschädigungen hier im Forum.
Viel Erfolg!