Hallo zusammen,
kurze Frage an die Runde… Ein jur. Unternehmen hat einen Gewinn von 100t Fr.
Es muss erstmal die gesetzl. Reserve gebildet werden (noch nichts vorhanden).
Frage: Wann verbucht Ihr die gesetzliche Reserve ( per 31.12. oder 1.1?)
In der Steuererklärung wird ja die gesetzl. Reserve bei „nach Gewinnverwendung benannt“.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen