Verbuchen von gestzl Reserve

Hallo zusammen,

kurze Frage an die Runde… Ein jur. Unternehmen hat einen Gewinn von 100t Fr.

Es muss erstmal die gesetzl. Reserve gebildet werden (noch nichts vorhanden).

Frage: Wann verbucht Ihr die gesetzliche Reserve ( per 31.12. oder 1.1?)

In der Steuererklärung wird ja die gesetzl. Reserve bei „nach Gewinnverwendung benannt“.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

  1. 5% buchen.
  2. das macht man nach der GV
    GV beschliesst Gewinnverwendung
  3. also erst im Folgejahr … per 1.1.2021
  4. Jahresgewinn an GeVor 95000
  5. Jahresgewinn an Ges. Gew. Res. 5000
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Ich nehme an, wir reden hier von einer Aktiengesellschaft.
Dann würde ich die Anleitung von Herrn Keck verwenden, meines Wissens stimmt diese so.
Beim Jahresabschluss bis zur Gewinnverwendung (nach der GV) verbleibt der Gewinn auf dem Gewinnvortrag, wenn ich mich jetzt nicht irre.

@thfo92; gilt auch für die GmbH

Das habe ich momentan nicht bedacht, ist aber natürlich korrekt. Daher vielen Dank für die Ergänzung, Skunky

Richtig der kumulierte Gewinn bleibt dort im GeVor Konto, bis zum GV Beschluss.

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Ja dann sehe ich das doch richtig - das in der Bilanz die Gewinnverwendung nicht gebucht wird, in der Steuererklärung benannt wird und dann im Folgejahr buchhalterich gebucht wird.

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