Ich nehme an, wir reden hier von einer Aktiengesellschaft.
Dann würde ich die Anleitung von Herrn Keck verwenden, meines Wissens stimmt diese so.
Beim Jahresabschluss bis zur Gewinnverwendung (nach der GV) verbleibt der Gewinn auf dem Gewinnvortrag, wenn ich mich jetzt nicht irre.
Ja dann sehe ich das doch richtig - das in der Bilanz die Gewinnverwendung nicht gebucht wird, in der Steuererklärung benannt wird und dann im Folgejahr buchhalterich gebucht wird.