Verbuchen von Materialkosten für Bau

Hallo Zusammen

Auf unserem Landwirtschaftsbetrieb sind diverse bauliche Massnahmen getroffen worden (NUR am Ökonomiegebäude - nicht am Wohnhaus). Wir haben hauptsächlich Materialkosten, da wir alles selber machen. Ab wann sprechen wir von einem Unterhalt (6055 URE Ökonomiegebäude) und wann muss ich die Beträge aktivieren? (1610 Ökonomiegebäude oder 1650 Feste Einrichtung)

Wir haben z.B. Beton für Scheunenboden, Holz für Ausbau von Räumlichkeiten in der Scheune, Holz für Balkenlage in Scheune, Beton für Tännboden, Kalkfarbe für Wände in den Ladenräumlichkeiten.

Vielen dank für eure Rückmeldungen.

Gruss