Verbuchung Brandfall Versicherungsleistungen

Habe folgende Herausforderung:

Brandfall Produktionsgebäude, Totalschaden, Gebäudeversicherung bezahlt den Wiederaufbau. Beispielzahlen:
Buchwert 600’000
Zeitwert 1’200’000
Gebäudeversicherung Neuwert 2’500’000

Wie verbuche ich die Versicherungsleistung:
Bank / Rückstellungen Wiederaufbau
oder
Bank / ausserordentlicher Erfolg
ausserordentlicher Aufwand / Rückstellungen Wiederaufbau
oder
andere Buchungspraxis/Erfahrungen?

Saletti

Steuerlich wird es wohl am meisten Sinn machen, eine Ersatzbeschaffung gemäss DBG Art. 30 geltend zu machen [Quelle 1]:

Dabei sind entsprechende Einschränkungen zu berücksichtigen (Fristen, Ersatz innerhalb der Schweiz etc.)

Im Baselbieter Steuerbuch konnte ich noch folgenden Passus finden [Quelle 2]:

Ich gehe stark davon aus, dass das in allen Kantonen so gehandhabt wird. Ggf. würde sich die Einholung einer verbindlichen schriftlichen Bestätigung (Ruling) vom Steueramt des betroffenen Kantons empfehlen.

Gemäss meiner Interpretation würden die Stillen Reserven (=Rückstellung) somit die Differenz zwischen Buchwert und Versicherungsleistung betragen: 2’500 - 600 = 1’900

Die Verbuchung wäre dadurch wie folgt:

Rückstellung Ersatzbeschaffung / Produktionsgebäude 600
Bank (Versicherungsleistung) / Rückstellung Ersatzbeschaffung 2’500

Bau des Gebäudes:
Produktionsgebäude in Bau / Bank

Nach Abschluss des Baus:
Produktionsgebäude / Produktionsgebäude in Bau
Rückstellung Ersatzbeschaffung / Produktionsgebäude

Der Buchwert des neuen Produktionsgebäudes darf nach Auflösung der Rückstellung jedoch nicht weniger als 600 betragen (ursprünglicher Buchwert). Eine allfällige Differenz ist der Erfolgsrechnung gutzuschreiben, da die Stillen Reserven offensichtlich nur teilweise in die Ersatzbeschaffung reinvestiert wurden.

Ich würde Dir aber in jedem Fall empfehlen, eine schriftliche Auskunft beim Steueramt und/oder die Zweitmeinung eines Steuerexperten einzuholen.
Ein Blick ins Steuerbuch des betreffenden Kantons zum Thema Ersatzbeschaffungen kann auch nicht schaden.

Beste Grüsse
jd

Quellen:
[1] Fedlex
[2] https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/steuerverwaltung/steuerbuch/band-2/unternehmen/downloads-1/band2_032_01.pdf/@@download/file/band2_032_01.pdf

Besten Dank für Deine Rückmeldung. Sehr hilfreich.