Ich verbuche die persönlichen AHV Beiträge für eine Kollektivgesellschaft direkt im Aufwandkonto.
Ein Kollege der auch Buchhalter ist meinte, die persönlichen Beiträge müssen die Gesellschafter persönlich bezahlen und deshalb sollte ich die persönlichen Beiträge auf die Kontokorrekte der Gesellschafter verbuchen (dort wo ich Privatbezäge, Polizei Bussen usw. verbuche…) oder die gesellschaftersollen es persönlich aus ihrem Einkommen bezahlen und erst gar nicht über die Fa. laufen lassen.
Ich bin jetzt verwirrt, weil ich es seit Jahren immer im Aufwand verbucht habe…
Da hat Ihr Buchhalter Kolleg leider scheinbar Kabis erzählt.
Die Beiträge werden anhand Ihres Einkommens berechnet, massgebend hier ist Ihr Gewinnanteil der Kollektivgesellschaft. Die AHV-Beiträge für die Selbständigerwerbende können vollständig als Aufwand abgezogen werden. 2.09.d (ahv-iv.ch)
Eine Kollektivgesellschaft ist eine Form der selbstständigen Erwerbstätigkeit (SE). Daher kann dies aus steuerlicher Sicht selbstverständlich abgezogen werden
Vorsicht ist bei selbstständiger Erwerbstätigkeit jedoch geboten. Es gibt „Sonderfälle“, die in den letzten Jahren stark zunehmen. z.B.
Von der AHV nicht anerkannte selbstständig Erwerbende: Die Ausgleichskasse betrachtet die „wirtschaftlichen Verhältnisse“ und nicht die vertraglichen Gegebenheiten. Daraus kann folgen, dass die Ausgleichskasse eines SE als „Angestellten“ behandelt und bei seinem Auftraggeber Beiträge einfordert. Somit auch kein Abzug in der Buchhaltung des SE
Es gibt eine Beitragspflicht für „Nichterwerbstätige“, welche tatsächlich nicht von einer Firma bezahlt werden dürfen.